Änderungen, die deinen Vertrag oder deine Kundendaten betreffen teile uns bitte so schnell wie möglich mit.

Ich habe geheiratet und/oder mein Name hat sich geändert. Ist das wichtig für meinen Energievertrag?

Ja. Sende uns einfach eine Kopie deiner Heiratsurkunde an stadtwerke@L.de zu - wir kümmern uns um die notwendigen Änderungen.

Meine Bankverbindung oder meine Rechnungsadresse hat sich geändert. Was muss ich tun?

Schnell und bequem änderst du deine Daten im Kundenportal.

  • Die Rechnungsadresse änderst du unter "Mein Profil"
  • geänderte Bankverbindung gibst du unter "Bankdaten" ein.

Natürlich kannst du uns die Änderungen auch per Mail übergeben. Schreibe uns dafür an: stadtwerke@L.de.

Wie kann ich euch meine neue Mailadresse übergeben?

Hinterlege deine neue Mailadresse am besten gleich im Kundenportal.

Ich möchte eine andere Person für meine Vertragsangelegenheiten bevollmächtigen. Was läuft das bei euch?

Bitte sende uns die Vollmacht und deine Vertragskontonummer, für die die Vollmacht gelten soll. Das geht auch einfach per Mail an stadtwerke@L.de.
Wichtig ist auch: Wenn sich mit der Vollmacht die Bankverbindung oder die Rechnungsanschrift ändert, informiere uns bitte darüber. Vielen Dank.

Aus unserer Wohngemeinschaft ist jemand aus oder eingezogen. Was müssen wir tun?

Bei einem Wechsel der Bewohner in einer WG ändern sich auch die Vertragspartner in euerm Energievertrag. Damit ist eine einfache Änderung der Namen aus rechtlichen Gründen nicht ausreichend.
Bitte sendet uns folgende Daten:

  • die bisherige Vertragskontonummer bei uns
  • die vollständigen Namen und das Geburtsdatum der Bewohner (unsere neuen Vertragspartner)
  • die Zählernummer und die Zählerstände für Strom und Gas
  • das Datum für den Ein-/ Auszug
  • die neue Adresse unseres bisherigen Vertragspartners und eine Telefonnummer, falls wir Rückfragen haben

Das geht einfach per Mail an stadtwerke@L.de. Vielen Dank.

Übrigens: Auch hier gelten die energiewirtschaftlichen Regeln, dass wir diese Ummeldungen nur bis zu 6 Wochen rückwirkend durchführen können. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Erfahren wir später davon, können wir den Vertrag maximal 6 Wochen in die Vergangenheit erneuern.

 

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