Was ist ein Netzbetreiberturnus?
Der Netzbetreiberturnus ist der Zeitpunkt, an dem dein Netzbetreiber einmal pro Jahr deinen Zähler abliest oder dich auffordert deinen Zähler abzulesen.
Ich habe eine Information über die Umstellung meiner Abrechnung auf Netzbetreiberturnus erhalten. Wie wirkt sich die Umstellung auf meine Abrechnung aus?
Die Abrechnung erfolgt nach den Zählerableseintervallen des Netzbetreibers. Wir rechnen deinen Energieverbrauch mit dem Zählerstand ab, den dein Netzbetreiber an uns übermittelt. Es ist daher möglich, dass du dadurch deine Jahresabrechnung zu einem anderen Zeitpunkt im Jahr erhältst als bisher. Wann genau das ist erfährst du in unserem Informationsschreiben oder in deiner nächsten Jahresabrechnung.
Warum wird der Abrechnungszeitpunkt geändert?
Mit der Umstellung der Abrechnung auf den Netzbetreiberturnus ist es nicht mehr nötig, den Zähler für die Jahresrechnung zusätzlich selbst abzulesen. Wir nutzen für die Jahresrechnung in Zukunft den, vom Netzbetreiber übermittelten Zählerstand.
Muss ich zusätzlich meinen Zählerstand mitteilen oder sonst etwas tun?
Nein. Du musst nichts weiter tun.
Ich habe einen Vertrag mit den Leipziger Stadtwerken. Was hat der Netzbetreiber damit zu tun?
Die Leipziger Stadtwerke sind der Lieferant für deine Energie, dafür nutzen wir das Versorgungsnetz, das uns der Verteilnetzbetreiber zur Verfügung stellt.
Deine Jahresrechnung erhältst du von uns. Einen Teil des Energiepreises für deinen Tarif führen wir als Netzentgelt an den Netzbetreiber ab.
Der Netzbetreiber oder genauer der Verteilnetzbetreiber kümmert sich um den Bau und die Instandhaltung des Versorgungsnetzes - für Strom, Gas oder Fernwärme. Dafür werden z.B. Hausanschlüsse gesetzt und fast immer auch Zähleinrichtungen verwaltet. Er sorgt unter anderem auch dafür, dass bei der Ermittlung der Zählerstände die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das heißt in der Regel wird einmal im Jahr dein Zähler abgelesen.
Es gibt nur einen Netzbetreiber für jedes Versorgungsnetz, für das Kerngebiet der Stadt Leipzig ist das beispielsweise die Netz Leipzig GmbH. Wer dein Netzbetreiber ist, siehst du in deiner Jahresrechnung.
Kann ich meinen Zählerstand auch weiterhin selbst online übermitteln?
Ja, du kannst deinen Zählerstand im Kundenportal eingeben. Dein übermittelter Zählerstand wird in deiner Rechnung zum Ablesedatum auch berücksichtigt. Nur der Zeitpunkt, an dem du deine Jahresrechnung erhältst, wird an den Zeitraum angepasst, zu dem dein Netzbetreiber in der Regel deinen Zählerstand erfasst.
Ich habe eine Rechnung bekommen, obwohl meine letzte Jahresrechnung noch kein Jahr her ist?
Wenn du einen Vertrag bei uns in einem Tarif L-Strom.pur oder L-Gas.pur hast, haben wir den Abrechnungszeitraum für deinen Vertrag auf den Ablesezeitraum deines Messstellenbetreibers oder Netzbetreibers angepasst. Deshalb hast du jetzt einmalig die Rechnung für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr erhalten. Danach bekommst du die Jahresrechnung wieder wie gewohnt nach einem Jahr. Zu welchem Zeitpunkt das ist, steht in deiner Rechnung.
Warum habe ich eine Zwischenrechnung erhalten mit dem Hinweis, dass meine Abrechnung umgestellt wird?
Vor der Umstellung des Abrechnungszeitpunktes auf den Ableseturnus des Netzbetreibers bekommen einige Kunden einmalig eine Zwischenabrechnung für Ihren Vertrag. Das ist notwendig, wenn der Zeitraum, bis du deine nächste Rechnung bekommst länger als ein Jahr wäre. Wenn wir deinen Abrechnungszeitraum umgestellt haben, senden wir dir mit unserer Information zur Umstellung des Abrechnungszeitpunktes auch den Zeitraum, wann du die nächste Jahresrechnung erhältst. Der Abrechnungszeitraum vor oder nach der Zwischenabrechnung wird dabei kürzer als ein Jahr sein. Danach bekommst du wieder wie gewohnt einmal im Jahr deine Jahresrechnung.
Ich habe erfahren, dass sich der Abrechnungszeitpunkt für meinen Energievertrag geändert hat. Ändert sich damit auch die Abschlagshöhe und Abschlagsfälligkeit?
Nein, die Höhe deines Abschlags und die Fälligkeit für deine Abschläge bleiben, wie wir es dir in deiner letzten Jahresrechnung mitgeteilt haben. Eine Neuberechnung der Abschlagshöhe erfolgt mit der nächsten Rechnung.
Ändert sich etwas an meinem Energievertrag?
Es ändert sich nur der Zeitpunkt im Jahr, an dem du deine Jahresrechnung erhältst. Du erhältst deine Jahresabrechnung einmal für einen kürzeren Zeitraum und zukünftig mit dem Zählerstand, den wir von deinem Netzbetreiber übermittelt bekommen. Alles andere bleibt bestehen.
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