Gesetzliche Änderungen für An- und Abmeldungen von Energieverträgen

Die Bundesnetzagentur setzt mit kürzeren Fristen für die Marktkommunikation eine umfassende Reform in Kraft. Damit werden für alle Energieversorger die Fristen für An- und Abmeldungen von Stromverträgen geändert. 
 

 

Antworten für Privat- und Gewerbekunden

Du planst einen Ein-, Aus- oder Umzug, dann ist diese neue gesetzliche Regelung für dich wichtig:

  • Ziehst du um, kannst du deinen Strom nur noch in die Zukunft an- und abmelden. Eine An- und Abmeldung bis zu 6 Wochen rückwirkend ist nicht mehr möglich.
  • Wechselst du zu uns, geht das nun auch innerhalb von 24 Stunden mit Lieferbeginn zum übernächsten Tag – vorausgesetzt, deine Kündigungsfristen lassen das zu und alle Daten liegen korrekt vor.

 

Kann ich als Kunde meinen Vertrag von heute auf morgen wechseln?

Der technische Prozess zum Wechsel des Stromversorgers muss innerhalb eines vollen Werktages abgeschlossen sein – und zwar an jedem regulären Arbeitstag. Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel“. Dieser betrifft jedoch allein den Informationsaustausch zwischen Lieferanten und Netzbetreibern. In der Praxis heißt das: Rein technisch kann innerhalb eines vollen Werktags der Anbieter gewechselt werden.

Für Kunden gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen des bestehenden Stromliefervertrages mit dem bisherigen Stromlieferanten.

Ist meine vertragliche Kündigungsfrist jetzt aufgehoben?

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft allein den Informationsaustausch zwischen Stromversorgern und Netzbetreibern. Der Lieferantenwechselprozess hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Stromlieferverträge zwischen Stromversorger und Stromkunden. Das heißt, die vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind vom Kunden weiterhin einzuhalten, um eine wirksame Kündigung des bestehenden Stromliefervertrages herbeizuführen.

Was muss ich bei einem Umzug beachten?

Energielieferverträge enden nicht automatisch bei einem Umzug. Kunden müssen ihren Vertrag aktiv abmelden (kündigen) oder sich mit ihrem bisherigen Energielieferanten auf eine Weiterbelieferung am neuen Wohnort einigen. Bei einem Umzug haben sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG) mit einer Kündigungsfrist die vertraglich vereinbart ist. Das heißt, auch im Falle eines Umzuges, ist eine fristlose Kündigung des Energieliefervertrages nicht möglich.

Kunden sollten deshalb rechtzeitig vor dem Umzug kündigen, einen neuen Energieliefervertrag für die neue Anschrift abschließen oder dorthin ummelden. 

Was passiert, wenn ich bei einem Umzug vergesse, meinen Stromvertrag rechtzeitig zu beenden bzw. einen neuen zu beauftragen? Bekomme ich dann keinen Strom?

Bis der Kunde seinen Stromliefervertrag auf eine neue Adresse umgestellt hat oder einen Vertrag mit einem neuen Stromversorger geschlossen hat, fällt er automatisch in die Grundversorgung des örtlich zuständigen Grundversorgers. Das heißt, der Kunde ist auch mit Strom versorgt, wenn er vergessen hat, einen Stromlieferanten rechtzeitig zu informieren und zu beauftragen. Die Grundversorgung muss jedoch auch erst wieder gekündigt werden, bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann. Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt zwei Wochen. Die Nutzung des Stroms in der neuen Wohnung ohne Vertrag gilt als konkludente Vertragsannahme.

Ich möchte mich für meine Energieversorgung an- oder abmelden. Was muss ich beachten?

Falls du deinen Ein-, Aus- oder Umzug planst, melde deinen Energievertrag schon vor der Wohnungsübernahme bei deinem Energielieferanten an oder ab.

Beachte dabei für deinen Energievertrag bei den Leipziger Stadtwerken:

  • Anmelden möglichst 2 Wochen vor Wohnungsübernahme
  • Abmelden spätestens 2 Wochen vor Wohnungsübergabe, beachte dabei deine vertragliche Kündigungsfrist.

Deinen Zählerstand liest du erst bei Wohnungsübernahme/ -übergabe ab und meldest ihn bis zu 2 Wochen später bei uns nach. Das geht einfach im Kundenportal - entweder hier online oder per App L-Energie. Übrigens in der App kannst du den Zählerstand auch direkt mit deinem Smartphone scannen und an uns übermitteln.

Du bist nicht im Kundenportal? Dann kannst du den Zählerstand hier eingeben. 

Welchen Nachteil habe ich, wenn ich meinen Energievertrag später abmelde?  

Deine Abmeldung (Kündigung) kann frühestens 2 Wochen in die Zukunft bestätigt werden. Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt zahlst du deinen Energievertrag weiter.

Am besten meldest du dich sobald du weißt, wann du deine Wohnung übernehmen oder übergeben wirst, zum Datum deiner Wohnungsübernahme/ -übergabe für deine Energieversorgung an oder ab.

Was ist, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde? Bekomme ich dann keinen Strom?

Wenn du dich nicht rechtzeitig anmeldest, wirst du trotzdem über die Grundversorgung mit Strom beliefert. 

  • Erlaubst du deinem Vermieter dich anzumelden, wirst du in der Grundversorgung mit Strom beliefert und kannst später deinen Vertrag kurzfristig mit 14 Tage Kündigungsfrist wechseln.
  • Meldest du dich nicht an, wird mindestens der Grundpreis deinem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer berechnet. Vermeide einfach diesen Ärger und melde dich rechtzeitig an. 

 

Was ist eigentlich Marktkommunikation?

Die Marktkommunikation beschreibt den automatisierten Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren des Energiemarktes, wie z. B. Verteilnetzbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern, Energieversorgern, Bilanzkreisverantwortlichen und Messstellenbetreibern. Sie besteht aus verbindlich durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Prozessen, Fristen, Formaten und Übertragungsregeln.  

Wann komme ich als Energiekunde mit der Marktkommunikation in Berührung?

Wenn du in deine Wohnung, dein Haus oder dein Geschäft einziehst oder aus einem Objekt ausziehst, musst du dich für einen Energievertrag an- bzw. abmelden. 

Das war bisher bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich. Mit der neuen Marktkommunikation musst du dich bereits vor der Übergabe des Objekts zum Zeitpunkt der Übergabe anmelden, oder auch vor der Übergabe deiner Wohnung mit dem Zeitpunkt deines Auszugs abmelden. Weitere Antworten auf Fragen zum Ein-, Aus- oder Umzug findest du auch hier

Wenn du deinen Energielieferanten wechselst, läuft die Marktkommunikation zwischen den Akteuren auf dem Energiemarkt. Hier ist spätestens ab Juni 2025 ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden (werktags) möglich. Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten dabei weiterhin.

Was ist die Marktlokationsnummer oder Marktlokations-ID?

Die Marklokations-ID ist eine elfstellige Zahl, über die eine Verbrauchsstelle genau und schnell zu identifizieren ist. Einer Marklokation (Verbrauchsstelle) wird jeweils eine Identifikationsnummer (ID) zugewiesen. Bei einem Zählerwechsel bleibt die Marktlokations-ID erhalten. Du findest die Marktlokations-ID für deine Energie auf deiner Rechnung oder in deiner Vertragsbestätigung. Wenn du umziehst hast du in deiner neuen Wohnung auch eine neue Marktlokations-ID. Für die Bildung und Verwaltung der Marklokations-ID ist dein Netzbetreiber verantwortlich.

Fragen aus der Immobilienwirtschaft

Was bedeutet das für mich als Vermieter?

Es verkürzen sich die Fristen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen. Zusätzlich kann eine An- oder Abmeldung von Mietern oder Leerstand nur noch für zukünftige Zeitpunkte erfolgen – eine rückwirkende Abwicklung ist nicht mehr möglich.

Wichtig dabei ist:

  • Die Abmeldung eines Leerstands kann frühestens für den übernächsten Werktag erfolgen.
  • Die Anmeldung eines Leerstands ist frühestens für den übernächsten Werktag möglich.

Warum sind An- und Abmeldungen für die Stromlieferung nur noch für die Zukunft möglich?

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur schließen ab dem 06.06.2025 eine rückwirkende An- oder Abmeldung eines Stromliefervertrages aus. Daher ist es wichtig, dass uns frühzeitig ein Leerstand mitgeteilt wird und die Mieter zu einer rechtzeitigen An- und auch Abmeldung ihrer Stromversorgung informiert werden, idealerweise eine entsprechende Verpflichtung in den Mietvertrag aufzunehmen.

Bis wann spätestens muss ich beim Energieversorger die Energielieferung an oder abmelden?

Die Anmeldung oder Abmeldung des Leerstands sollte spätestens zwei Werktage vor der Übergabe erfolgen. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, dies bereits zwei Wochen im Voraus zu erledigen.

Muss ich bei der Abmeldung meines Leerstands auch direkt einen neuen Mieter anmelden?

Nein, der Mieter kann sich selbst für die Energieversorgung anmelden. Gut zu wissen: Meldet sich der Mieter nicht an, wird der Eigentümer oder Vermieter automatisch wieder angemeldet. 

Kann ich als Vermieter den Mieter anmelden?

Für die Grundversorgung besteht eine Mitteilungspflicht bei Ein- und Auszug. Vermieter können diese Mitteilung an den Grundversorger übernehmen, wenn der Mieter hierzu eingewilligt hat. Einfach die Einwilligung bei Unterzeichnung des Mietvertrages vom Mieter bestätigen lassen. So klappt ein reibungsloser Ablauf der An-/Abmeldung. Gut zu wissen: Für die An- bzw. Abmeldung des Mieters in eine Stromlieferung außerhalb der Grundversorgung ist ein Auftrag mit Vollmacht vom Mieter notwendig.

Welchen Mieternamen benötige ich für eine Anmeldung?

Der gemeldete Name muss mit dem Namen des Mieters übereinstimmen, der den Liefervertrag erhält. Stimmt der Name nicht, kann die Anmeldung oder ein Lieferantenwechsel abgelehnt werden. 

Was muss ich im Zuge eines Eigentümer- und Verwalterwechsels beachten? 

Eine An- und Ummeldung ist ebenfalls nur noch in die Zukunft möglich und wir empfehlen auch hier den Wechsel bereits zwei Wochen im Voraus mitzuteilen. 

Was mache ich, wenn ich zur An- oder Abmeldung noch keinen Zählerstand (ZST) habe?

Der Zählerstand kann nach erfolgter Wohnungsübergabe nachgereicht werden. Dafür reicht eine E-Mail mit Zählernummer und Zählerstand an immo-abrechnung.stadtwerke@l.de (Dies ist kein Kontakt für Mieter).

Tipps für Vermieter:

  • am besten Zähler- und Marktlokationsnummer sowie die Pflicht zur fristgerechten Stroman- und -abmeldung mit in den Mietvertrag aufnehmen,
  • hilfreich: eine Information an den Mieter, dass keine rückwirkende An- oder Abmeldung beim Stromversorger mehr möglich ist,
  • bei Unterzeichnung des Mietvertrages dem Mieter empfehlen, sich direkt zum Übergabetermin für die Energieversorgung anzumelden
  • bei Wohnungsübergabe den Energieliefervertrag zum Termin vorzeigen lassen

 

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