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Klassischer Zähler

Wird mein Zähler vom Messstellenbetreiber abgelesen, wenn neue Preise wirksam werden?

Nein. Wir grenzen deine Energieverbrauchsmengen rechnerisch ab und können so die alten und neuen Preise deines Tarifs berücksichtigen. Für eine exakte Abgrenzung in der Energierechnung kannst du jedoch zusätzlich deinen Zählerstand im Kundenportal hinterlegen.

Und so einfach geht´s:
1. Logge dich hier im Kundenportal ein
2. Klicke auf die Kachel "Zählerstände"
3. Gehe auf "Zählerstand erfassen" und gib das Ablesedatum und den Zählerstand ein
4. Deinen eingegebenen Zählerstand findest du in der Historie und wir berücksichtigen ihn in deiner nächsten Abrechnung.

Wo finde ich meinen Zähler?

In einer Mietwohnung findest du den Stromzähler direkt in der Wohnung, im Hausflur oder im Keller. Falls du den Zähler nicht findest, frage bei deinem Vermieter nach. Im eigenen Haus ist der Stromzähler meistens im Flur oder im Keller beim Hauptsicherungskasten zu finden.

Wo finde ich meine Zählernummer?

Deine Zählernummer findest du direkt auf deinem Zähler. Diese kennzeichnet eindeutig deine Verbrauchsstelle. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt.

Wann wird mein Zähler abgelesen?

Einmal im Jahr wird dein Zähler abgelesen, damit dein Jahresverbrauch ermittelt werden kann. Auch bei einem Umzug muss abgelesen werden.

Wie lese ich meinen Zähler selbst ab?

Zum Ablesen werden zwei Zahlen benötigt: der Zählerstand und die Zählernummer. Dabei ist es egal, ob es sich um einen digitalen oder analogen Zähler handelt. Die Zählernummer ist notwendig, damit die verbrauchte Energie dem richtigen Gerät und damit der Verbrauchsstelle zugeordnet werden kann. Der Zählerstand zeigt hingegen deinen Energieverbrauch an. Den Zählerstand liest du nur vor der Kommastelle ab. Bei älteren Modellen ist der Bereich nach dem Komma häufig rot eingefärbt.

Wie lese ich meinen Zähler mit Doppeltarif selbst ab?

Stromzähler mit Doppeltarif kommen zum Einsatz, wenn du zwei unterschiedliche Tarife nutzt (z.B. Haupttarif (HT) und ein Neben- beziehungsweise Niedertarif (NT)). Wenn du einen Doppeltarifzähler abliest, musst du immer zwei Werte notieren. 

Was bedeutet HT und NT beim Strom? 

Im günstigeren Niedertarif, auch als Nacht-, Neben- oder Schwachlasttarif bezeichnet, rechnet der Energieversorger deinen Verbrauch in bestimmten Nebenzeiten ab. Außerhalb dieser Nebenzeiten gilt der meist teurere Hochtarif HT beziehungsweise Tag-Strom-Preis des Stromanbieters, den du gewählt hast.

Wie kann ich meinen abgelesenen Zählerstand übermitteln?

Bei uns kannst du deinen Zählerstand einfach online über dein Kundenportal eingeben.
Viele Messstellenbetreiber erinnern Kunden postalisch vor Ablauf des Vertragsjahres daran, den Zählerstand zu melden. Häufig liegt dem Brief eine Antwortkarte bei, die du ausgefüllt zurücksenden kannst oder du nutzt einen QR-Code und gibst deinen Zählerstand direkt dort ein.

>>Hier findest du Tipps und Unterstützung wie du deinen Zähler ablesen kannst.

Intelligentes Messsystem

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einem modernen digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Damit kann das iMSys die Messwerte sicher und verschlüsselt übertragen.

Ist ein digitaler Zähler auch ein intelligentes Messsystem?

Nein. Digitale Zähler gehören zu den modernen Messeinrichtungen (mME). Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht immer aus einem digitalen Zähler und einem Kommunikationsmodul, welches die Daten für den Stromverbrauch oder für die Einspeisung automatisch übermittelt.

Wann ist ein intelligentes Messesystem (iMSys) notwendig?               

Grundsätzlich wird der zuständige Messstellenbetreiber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein iMSys bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr einbauen, wenn eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht und bei Betreibern von Anlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW. Aber auch bei niedrigerem Jahresstromverbrauch oder installierter Anlagenleistung kann der Messstellenbetreiber die Messstelle mit iMSys ausstatten. Geregelt ist das in § 29 und § 45 des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG). Weitere Details und Informationen findest du auch auf den Seiten der Bundesnetzagentur:  Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler.

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