Was ist die Wasserstoffumlage?
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2023 mit der Regelung gemäß § 118 Abs. 6 Satz 7 EnWG eine sogenannte Wasserstoffumlage eingeführt. Mit der Wasserstoffumlage werden Kosten ausgeglichen, die den Übertragungsnetzbetreibern durch die Abwicklung der gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der Wasserstofferzeugung durch Wasserelektrolyse entstehen. Diese Umlage wird jedoch von den Übertragungsnetzbetreibern für 2023 nicht gesondert erhoben. Die Kosten werden innerhalb der bestehenden § 19 StromNEV-Umlage abgebildet. Zukünftig könnte es eine gesondert veröffentlichte Umlage geben.