Mein Abschlag

>> Aktueller Hinweis im Zuge der Energiepreisbremse 2023: 

Die Energiepreisbremse kommt – sollte ich meinen Abschlag selbst anpassen?

Nein. Die Energiepreisbremse gilt ab 1. März 2023 und tritt rückwirkend ab 1. Januar 2023 in Kraft. Damit wird sich auch der monatliche Abschlag ändern. Leipziger Stadtwerke werden in den Abschlägen den monatlichen Entlastungsbetrag der Energiepreisbremsen berücksichtigen. Sie müssen nichts weiter tun. Wir werden unsere Kunden gesondert informieren, wie sich die Entlastung durch die Energiepreisbremse konkret für sie auswirken wird. Hier finden sie weitere Infos zur Gas- und Wärmepreisbremse bzw. zur Strompreisebremse.

 

Allgemeine Infos zum Thema Abschlag

Was sind Abschläge?

Sie haben einen Vertrag mit Ihrem Energieanbieter und nutzen die Energie nach Ihrem Bedarf. Dafür zahlen Sie jeden Monat einen Abschlag. Ihre Abschlagszahlungen werden mit dem für Ihren tatsächlichen Energieverbrauch zu zahlenden Entgelt einmal im Jahr in Ihrer Rechnung verrechnet.

Wie wird mein Abschlag berechnet?

Der Abschlag berechnet sich aus dem Grund- und Arbeitspreis Ihres abgeschlossenen Tarifs und dem zu erwartenden Energieverbrauch. Sind Sie schon Kunde, dann wird Ihr Verbrauch aus dem letzten Abrechnungszeitraum für die Berechnung Ihres Abschlags herangezogen. Sie können jederzeit selbst mit unserem Abschlagsrechner die Höhe Ihres Abschlags berechnen.

Wie kann ich meinen Abschlag selbst anpassen?

Sie können jederzeit selbst im Kundenportal in einem begrenzten Rahmen Ihren Abschlag ändern. Keine Sorge. Es geht Ihnen nichts verloren. Alle gezahlten Abschläge werden in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.

So können Sie Ihren Abschlag ändern:

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens kann es beim telefonischen Kontakt eventuell zu Wartezeiten kommen. Wer es persönlich regeln möchte, kann sich gern einen Termin im Beratungszentrum in der Katharinenstraße 17 in Leipzig hier online buchen >> Termin vereinbaren (l.de).

Wie werden meine Abschläge bei Neueinzug ermittelt?

Wenn Sie neu eingezogen sind, werden die monatlichen Abschläge nach Verbrauchsstufen festgelegt. Sie haben schon Erfahrungswerte für Ihren Haushalt, dann können Sie Ihren Abschlag natürlich anpassen. Das geht ganz einfach im Kundenportal.

Wo finde ich meinen Abschlag?

Sie finden Ihren Abschlag zu Beginn Ihres Vertrags in der Vertragsbestätigung oder Abschlagsmitteilung und später immer in Ihrer Jahresrechnung. Jederzeit ist u.a. auch der Abschlag in Ihrem Kundenportal einsehbar.

Wann sollte ich meinen Abschlag anpassen?

Der Abschlag ist so berechnet, dass Sie in der Jahresrechnung möglichst wenig nachzahlen müssen. Eine Senkung macht daher nur Sinn, wenn sich Ihr Energieverbrauch in der kommenden Periode merklich reduzieren wird, z. B. wenn Ihre Kinder ausziehen.

Eine Erhöhung Ihres Abschlags ist zum Beispiel bei einer Energiepreiserhöhung zu empfehlen. Das trifft auch zu, wenn Sie in Zukunft mehr Energie verbrauchen werden, z. B. wenn Sie sich weitere elektrische Geräte anschaffen. Prüfen Sie in solchen Fällen, ob Ihr Abschlag noch für Sie ausreichend ist. Gern beraten wir Sie auch persönlich in unserem Beratungszentrum. Mit einer Anpassung Ihres Abschlags vermeiden Sie eine überraschende Nachzahlung in Ihrer nächsten Jahresrechnung.

Kann ich die Termine für die Fälligkeit meines Abschlags anpassen?

Möchten Sie den Termin der Fälligkeit ändern, kontaktieren Sie uns bitte. Aktuell bieten wir folgende Fälligkeitstermine an: 3., 7., 14., 21. und 28. Tag des jeweiligen Monats.

Wo kann ich meinen Abschlagsbetrag anpassen?

Den Betrag können Sie bequem online über unser Kundenportal ändern. Wie Sie sich registrieren können, finden Sie hier.

Nach meiner Rechnung sind zwei Abschläge innerhalb eines Monats fällig. Warum?

Das kann passieren, wenn der erste Abschlag nach der Rechnung schon eher fällig wäre und die Zeit für eine eingemessene Frist zur Zahlung nicht ausreicht. Die Frist wurde etwas nach hinten geschoben und fiel damit in den Monat der zweiten Abschlagszahlung. Sie bekommen also nur etwas länger Zeit für den ersten Abschlag.

Muss ich meinen Abschlag immer genau zum Termin zahlen?

Wenn Sie selbst überweisen, müssen Ihre Abschlagszahlungen immer spätestens bis zum Fälligkeitstermin bei uns eingegangen sein.

Sie möchten Ihre monatlichen Zahlungen einfacher gestalten? Am bequemsten ist es, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Dann buchen wir fällige Beträge automatisch von Ihrem Konto ab oder überweisen Guthaben. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Erteilen Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat über unser Kundenportal oder per E-Mail.

Durch einen Schaden hatte ich einen höheren Energieverbrauch. Werden jetzt meine Abschläge erhöht?

Sollte es zu einem einmalig höheren Energieverbrauch z.B. durch eine Trocknung gekommen sein, melden Sie sich gern bei uns per Telefon (0341 121 3333) oder Mail (stadtwerke@l.de) und wir helfen Ihnen weiter.

War dieser Beitrag hilfreich?
59 von 120 fanden dies hilfreich