Stand: 17.11.2022

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober festgelegt. Sie soll den zu erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie für den Abgleich zwischen Einspeisung und Verbrauch decken.

Sie beträgt für Haushalts- und Kleingewerbekunden (so genannte SLP-Kunden) 0,57 Cent je Kilowattstunde netto.

Sobald sich die Umlagen auf den Preis in Ihrem Tarif auswirken, werden wir Sie fristgerecht informieren.

Was ist die Gasspeicherumlage?

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist.

Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern.

Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Was ist die Gasbeschaffungsumlage?

Der Gesetzgeber hat rückwirkend die Gaspreisanpassungsverordnung aufgehoben und damit die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage gestoppt.

Gedacht war die Gasbeschaffungsumlage dafür, die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffungen den Gasimporteuren im Falle einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen zu erstatten.

Übergreifendes Ziel dabei war, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.

Mit der Umlage sollten die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch auf alle Gaskunden verteilt werden. Die Umlage sollte als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließen und wurde nach Ankündigung unmittelbar vor Inkrafttreten gestoppt.

Ab wann und wie lange müssen die Umlagen gezahlt werden?

Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2025 erhoben.
Die Bilanzierungsumlage ist für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf netto 0,57 Cent/kWh festgesetzt, davor lag sie bei 0 Cent/kWh.

Die Gasbeschaffungsumlage ist gestoppt und wird nicht erhoben.

Wie hoch sind die Umlagen?

Die Höhe der Bilanzierungsumlage liegt bei 0,57 ct/kWh (netto).

Die Höhe der Gasspeicherumlage liegt bei 0,059 ct/kWh (netto).

Die Höhe der Umlagen werden regelmäßig (alle drei Monate) überprüft und ggf. angepasst. Es kann also sein, dass sich bereits nach drei Monaten Änderungen ergeben, die eine erneute Preisanpassung notwendig machen. Dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preissenkungen.

Ändern sich wieder die Abschläge für die Gaslieferung?

Nein. Die Abschläge für die Gaslieferung wurden den aktuellen Preisen zur letzten Preisanpassung zum 01.10.2022 bereits angepasst. Dies war notwendig, damit Sie mit der nächsten Jahresrechnung keine zu hohe Rückzahlungsforderung erhalten.
Eine erneute Anpassung erfolgt nicht automatisch. Sie können selbst im Kundenportal Ihren Abschlag anpassen.
Aufgrund der aktuell sehr dynamischen Situation am Energiemarkt und in der Politik empfehlen wir keine Anpassung des Abschlagsbetrages aufgrund des Wegfalls der Gasbeschaffungsumlage.

Ich habe in meinem Energievertrag eine Preisstabilität vereinbart. Werden die neuen Gasumlagen auch an mich weitergegeben?

Wenn Sie in Ihrem Energievertrag mit uns eine eingeschränkte Preisstabilität vereinbart haben, sind Steuern, Abgaben und sonstige staatlich veranlasste Belastungen davon ausgenommen. Neu vom Gesetzgeber eingeführte oder geänderte Gasumlagen, sind staatlich veranlasste Belastungen und liegen somit außerhalb der Preisgarantie. Wir geben diese Belastungen entsprechend der vertraglichen Regelung an Sie weiter. Sobald sich geänderte Umlagen auf den Preis in Ihrem Tarif auswirken, werden wir Sie fristgerecht informieren.

 

 

 

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