Stand: 01.01.2024
Was ist die Bilanzierungsumlage?
Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober festgelegt. Sie soll den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie decken.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist.
Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern.
Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Was ist die Gasbeschaffungsumlage?
Der Gesetzgeber hat rückwirkend die Gaspreisanpassungsverordnung aufgehoben und damit die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage gestoppt.
Gedacht war die Gasbeschaffungsumlage dafür, die Mehrkosten, die den Gasimporteuren durch notwendige Ersatzbeschaffungen entstehen, zu erstatten.
Übergreifendes Ziel dabei war, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
Mit der Umlage sollten die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch auf alle Gaskunden verteilt werden. Die Umlage sollte als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließen und wurde nach Ankündigung unmittelbar vor Inkrafttreten gestoppt.
Was ist der CO2-Preis?
Der sogenannte CO2-Preis stellt die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dar.
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde im Dezember 2019 das BEHG mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel beschlossen. Die CO2-Bepreisung begann 2021 mit einem jährlich steigenden Festpreis pro Tonne CO2. Der eigentliche Emissionshandel mit Versteigerung von CO2-Zertifikaten per Auktion beginnt 2026 mit einem Preiskorridor mit Mindest- und Maximalpreis pro Tonne CO2. Danach soll nach aktuellem Stand ein freier Handel mit nicht abzuschätzenden Kosten und ohne Korridor eröffnet werden. Ziel ist, die CO2-Emissionen zu senken und den Marktteilnehmern Anreize zu geben, den Verbrauch zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen.
Wie hoch sind die Umlagen?
Der CO2-Preis beträgt 0,816 ct/kWh (netto).
Die Höhe der Bilanzierungsumlage liegt bei 0,00 ct/kWh (netto).
Die Höhe der Gasspeicherumlage liegt bei 0,186 ct/kWh (netto).
Die Höhe der Umlagen wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
Ab wann und wie lange müssen die Gasspeicherumlage und die Gasbeschaffungsumlage gezahlt werden?
Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2027 erhoben.
Die Gasbeschaffungsumlage ist gestoppt und wird nicht erhoben.
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