Stand: 01.07.2023
Was ist die Bilanzierungsumlage?
Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober festgelegt. Sie soll den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie decken.
Sie beträgt für so genannte SLP-Kunden (das sind in der Regel Haushalts- und Kleingewerbekunden) 0,57 Cent je Kilowattstunde netto.
Sobald sich die Umlage auf den Preis in Ihrem Tarif auswirkt, werden wir Sie fristgerecht informieren.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist.
Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern.
Die dafür bis zum 01.04.2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.
Was ist die Gasbeschaffungsumlage?
Der Gesetzgeber hat rückwirkend die Gaspreisanpassungsverordnung aufgehoben und damit die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage gestoppt.
Gedacht war die Gasbeschaffungsumlage dafür, die Mehrkosten, die den Gasimporteuren durch notwendige Ersatzbeschaffungen entstehen, zu erstatten.
Übergreifendes Ziel dabei war, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
Mit der Umlage sollten die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung solidarisch auf alle Gaskunden verteilt werden. Die Umlage sollte als Preisbestandteil in den Gaspreis einfließen und wurde nach Ankündigung unmittelbar vor Inkrafttreten gestoppt.
Wie hoch sind die Umlagen?
Die Höhe der Bilanzierungsumlage liegt bei 0,57 ct/kWh (netto).
Die Höhe der Gasspeicherumlage liegt ab dem 1.7.2023 bei 0,145 ct/kWh (netto).
Die Höhe der Umlagen wird regelmäßig überprüft. Machen Änderungen der Umlagen eine Preisanpassung notwendig, erfolgt die Umsetzung nach Maßgabe der vertraglichen bzw. gesetzlichen Bestimmungen (dies gilt sowohl für Preiserhöhungen als auch für Preissenkungen).
Ab wann und wie lange müssen die Gasumlagen gezahlt werden?
Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom 01.10.2022 bis voraussichtlich März 2027 erhoben.
Die Bilanzierungsumlage ist für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 auf netto 0,57 Cent/kWh festgesetzt, davor lag sie bei 0 Cent/kWh.
Die Gasbeschaffungsumlage ist gestoppt und wird nicht erhoben.