Stand: 01.12.2025
Was ist die Bilanzierungsumlage?
Die Gasbilanzierungsumlage (früher Regel- und Ausgleichsenergieumlage) existiert bereits seit mehreren Jahren und wird in der Regel jährlich jeweils zum 1. Oktober festgelegt. Sie soll den zu erwartenden Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie decken.
Was ist die Gasspeicherumlage?
Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hatte die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies sollte dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist.
Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern.
Die dafür anfallenden Kosten wurden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage ist als Preisbestandteil in den Gaspreis eingeflossen, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt wurden. Sie betrug zuletzt 0,289 Cent je Kilowattstunde bis 31.12.2025.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Gasspeicherumlage zum 01.01.2026 abzuschaffen.
Ab 01.01.2026 beträgt die Gasspeicherumlage für alle unsere Gaskunden im Anteil des Arbeitspreises (Kilowatt-stundenpreis) 0,000 €.
Was ist der CO2-Preis?
Der sogenannte CO2-Preis stellt die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) dar.
Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde im Dezember 2019 das BEHG mit einer Kohlenstoffdioxyd (CO2)-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel beschlossen. Die CO2-Bepreisung begann 2021 mit einem jährlich steigenden Festpreis pro Tonne CO2. Der eigentliche Emissionshandel mit Versteigerung von CO2-Zertifikaten per Auktion beginnt 2026 mit einem Preiskorridor mit Mindest- und Maximalpreis pro Tonne CO2. Danach soll nach aktuellem Stand ein freier Handel mit nicht abzuschätzenden Kosten und ohne Korridor eröffnet werden. Ziel ist, die CO2-Emissionen zu senken und den Marktteilnehmern Anreize zu geben, den Verbrauch zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen.
Wie hoch sind die Umlagen?
Der CO2-Preis beträgt 0,997 ct/kWh (netto) bis 31.12.2025, ab 01.01.2026 1,179 ct/kWh (netto).
Die Höhe der Bilanzierungsumlage liegt bei 0,00 ct/kWh (netto).
Die Höhe der Gasspeicherumlage liegt bei 0,289 ct/kWh (netto) bis 31.12.2025, ab 01.01.2026 0,000 ct/kWh (netto).
Die Höhe der Umlagen wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
Bis wann die Gasspeicherumlage gezahlt werden?
Die Gasspeicherumlage wird aktuell bis zum 31.12.2025 erhoben.
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