Wie setzt sich der Strompreis für Privathaushalte zusammen?

Kurz & knapp: 

Der Strompreis, den du als Endkunde bezahlst, setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen: Neben den Kosten der Energieversorger für Kundenservice und Vertrieb fließen vor allem der Preis für die Beschaffung am Energiemarkt ein. Weiterhin zählen auch Entgelte für die Nutzung der Stromnetze und die Kosten für den Messstellenbetrieb dazu. Einen großen Anteil machen Steuern, Abgaben und Umlagen aus wie z. B. die Umsatzsteuer, Stromsteuer, KWKG-Umlage und Konzessionsabgabe.

 

Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

(Quelle: BDEW Oktober 2024 - Informationen zur Zusammensetzung des Energiepreises für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh)

1. Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten:

Dies sind die vom Stromlieferanten grundsätzlich zu beeinflussenden Preisbestandteile.
Ihr durchschnittlicher Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2024 bislang bei 43
Prozent. (Stand: 07/2024)

2. Regulierte Netzentgelte:

Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat erhebliche Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen ausgelöst. Dies führt unter anderem dazu, dass seit 2011 in vielen Regionen Deutschlands steigende Netzentgelte zu verzeichnen sind. Dieser Anteil am Strompreis für Haushaltskunden liegt 2024 im Durchschnitt bei 28 Prozent, kann aber regional stark variieren. Neben den Netzentgelten werden auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung erhoben, wobei aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben die Abrechnungsentgelte ab 2017 nicht mehr gesondert ausgewiesen werden und in den Netzentgelten enthalten sein können. Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung werden zu einem Entgelt (für Messstellenbetrieb) zusammengefasst.

3. Steuern, Abgaben und Umlagen:

Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile liegen 2024 (Stand: 07/2024) bei durchschnittlich 29 Prozent.

 

 

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