Grund- und Ersatzversorgung

Was ist Ersatzversorgung?

Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung mit Strom oder Gas und muss durch den örtlichen Grundversorger, zum Beispiel durch die Leipziger Stadtwerke, übernommen werden. Für den Fall, dass dein aktueller Energiebezug nicht mehr einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, greift die Ersatzversorgung - zum Beispiel, wenn dein derzeitiger Energieversorger dich aus Insolvenzgründen nicht mehr mit Energie beliefern kann.  Weitere Infos findest du hier.

 

Übernehmen die Leipziger Stadtwerke die Versorgung nahtlos, wenn mein aktueller Energieversorger insolvent geht?

Gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes sind die Leipziger Stadtwerke als örtlicher Grundversorger verpflichtet, dich im oben genannten Fall im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom und Gas zu beliefern. Die Ersatzversorgung erfolgt längstens für die Dauer von 3 Monaten, danach wirst du zu den Konditionen der Grundversorgung automatisch weiter beliefert. Weitere Infos findest du hier.

 

Wer hat Anspruch auf Ersatzversorgung?

Grundsätzlich haben nicht nur Haushaltskunden einen Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Energie, sondern alle Kunden (Letztverbraucher), die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen und über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung oder im Niederdruck beziehen. Weitere Infos findest du hier.

 

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