Ein-, Aus- und Umzug

Sobald du den genauen Termin für deinen geplanten Ein-, Aus- oder Umzug weißt, solltest du frühestmöglich auch an deinen Energievertrag denken.

Beachte schon jetzt die Änderung der An- und Abmeldefristen für Stromverträge, die spätestens ab Juni 2025 gelten. Stromverträge müssen ab diesem Zeitpunkt rechtzeitig (spätestens zwei Werktage vor Wohnungsübernahme) angemeldet werden. Wir halten dich hier auf dem Laufenden.

Wo kann ich meinen Ein- oder Auszug melden?

Deinen Ein- oder Auszug kannst du uns hier melden. Hier gibt es alle Informationen, die du für den Einzug bzw. Auszug brauchst. 

Wusstest du schon? Wir beliefern dich auch deutschlandweit! Nimm uns doch mit in dein neues Zuhause: Hier findest du den passenden Tarif! 

Wer ist für die An- und Abmeldung zuständig?

Du bist als Kunde für deine An- und Abmeldung selbst verantwortlich. Einige Vermieter übernehmen das als Service für ihre Mieter. Wenn du dir nicht sicher sein solltest, frag am besten bei deinem Vermieter nach.

Wann muss ich nach meinem Auszug den alten Zählerstand melden?  

Teile uns bitte spätestens zehn Tage nach dem Auszug hier den Zählerstand von deinem alten Zuhause vom Auszugstag mit. Idealerweise notierst du dir den Zählerstand im Rahmen der Wohnungsübergabe. Falls wir innerhalb von zehn Tagen nach dem Auszugsdatum keinen Zählerstand von dir erhalten haben, wird dein Verbrauch geschätzt.

Was muss ich am Tag der Schlüsselübergabe beachten?

Am Tag der Schlüsselübergabe solltest du in deiner alten Wohnung den aktuellen Zählerstand für Strom und/oder Erdgas ablesen. Denke bitte auch an deinen Zählerstand in deinem neuen Zuhause und notiere diesen bei der Wohnungsübernahme. Nachdem du diese Informationen über unsere Kontaktkanäle oder hier an uns kommuniziert hast, erhältst du die Schlussrechnung für dein altes Zuhause per Post an deine neue Adresse.

Ich ziehe aus meiner Wohnung aus. Muss ich meinen Energievertrag kündigen?

Du musst dich abmelden, nicht kündigen. Warum? Eine Kündigung deines Vertrages ist an Fristen gebunden. Du ziehst wahrscheinlich nicht gerade zum gleichen Zeitpunkt aus, an dem auch eine fristgemäße Kündigung deines Energievertrages erfolgen könnte. Bei einer Abmeldung endet dein Vertrag, wenn du deine Wohnung übergeben hast und du uns deinen Zählerstand zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe mitgeteilt hast. Danach erhältst du eine Schlussabrechnung von uns.

Kann ich meinen Auszug auch noch später melden? 

Das geht für deinen Stromvertrag nur noch bis Ende Mai 2025. Danach beachte bitte die gesetzliche Änderung der An- und Abmeldefristen für Stromverträge. Eine Abmeldung deines Stromvertrages ist ab Juni 2025 nur noch in die Zukunft möglich. Näheres erfährst du hier.

Für deinen Gasvertrag kannst du deinen Umzug bis zu 6 Wochen rückwirkend bei uns melden. Teilst du uns deinen Auszug / Umzug erst nach den 6 Wochen mit, können wir deinen Vertrag maximal 6 Wochen in die Vergangenheit beenden. 

Kann ich meinen bestehenden Vertrag in mein neues Zuhause mitnehmen?

Es kommt auf deinen Vertrag an. Die Mitnahme ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Gern stehen wir dir dafür beratend zur Seite: Telefonisch unter 0341 121-3333 oder auch per E-Mail stadtwerke@L.de. Weitere Details findest du auch in den AGBs deines Energievertrages.

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