Sobald du den genauen Termin für deinen geplanten Ein-, Aus- oder Umzug weißt, solltest du frühestmöglich auch an deinen Energievertrag denken.
Wo kann ich meinen Ein- oder Auszug melden?
Deinen Ein- oder Auszug kannst du uns hier melden. Hier gibt es alle Informationen, die du für den Einzug bzw. Auszug brauchst.
Wusstest du schon? Wir beliefern dich auch deutschlandweit! Nimm uns doch mit in dein neues Zuhause: Hier findest du den passenden Tarif!
Wer ist für die An- und Abmeldung zuständig?
Du bist als Kunde für deine An- und Abmeldung selbst verantwortlich. Einige Vermieter übernehmen das als Service für ihre Mieter. Wenn du dir nicht sicher sein solltest, frag am besten bei deinem Vermieter nach.
Wann muss ich nach meinem Auszug den alten Zählerstand melden?
Teile uns bitte spätestens zehn Tage nach dem Auszug den Zählerstand von deinem alten Zuhause vom Auszugstag mit. Idealerweise notierst du dir den Zählerstand im Rahmen der Wohnungsübergabe. Falls wir innerhalb von zehn Tagen nach dem Auszugsdatum keinen Zählerstand von dir erhalten haben, wird dein Verbrauch geschätzt.
Was muss ich am Umzugstag beachten?
Am Tag der Schlüsselübergabe solltest du in deiner alten Wohnung den aktuellen Zählerstand für Strom und/oder Erdgas ablesen. Denke bitte auch an deinen Zählerstand in deinem neuen Zuhause und notiere diesen bei der Wohnungsübergabe. Nachdem du diese Informationen über unsere Kontaktkanäle oder hier an uns kommuniziert hast, erhältst du die Schlussrechnung für dein altes Zuhause per Post an deine neue Adresse.
Ich ziehe aus meiner Wohnung aus. Muss ich meinen Energievertrag kündigen?
Du musst dich abmelden, nicht kündigen. Warum? Eine Kündigung deines Vertrages ist an Fristen gebunden. Du ziehst wahrscheinlich nicht gerade zum gleichen Zeitpunkt aus, an dem auch eine fristgemäße Kündigung deines Energievertrages erfolgen könnte. Bei einer Abmeldung endet dein Vertrag, wenn du deine Wohnung übergeben hast und du uns deinen Zählerstand zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe mitgeteilt hast. Danach erhältst du eine Schlussabrechnung von uns.
Kann ich meinen Auszug auch noch später melden?
Ja, das geht. Du kannst deinen Umzug bis zu 6 Wochen rückwirkend bei uns melden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Teilst du uns deinen Auszug / Umzug erst nach den 6 Wochen mit, so können wir deinen Vertrag maximal 6 Wochen in die Vergangenheit beenden.
Kann ich meinen bestehenden Vertrag in mein neues Zuhause mitnehmen?
Es kommt auf deinen Vertrag an. Die Mitnahme ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Gern stehen wir dir dafür beratend zur Seite: Telefonisch unter 0341 121-3333 oder auch per E-Mail stadtwerke@L.de. Weitere Details findest du auch in den AGBs deines Energievertrages.