Ein-, Aus- und Umzug

Sobald du den genauen Termin für deinen geplanten Ein-, Aus- oder Umzug weißt, solltest du frühestmöglich auch an deinen Energievertrag denken. Was du dabei vorab beachten solltest, haben wir hier in unserem Video zusammengefasst.

Du meldest deine Energie für deine neue Wohnung an. Und das möglichst 2 Wochen bevor du deine Wohnung übergeben bekommst.

Deinen Vertrag in deiner alten Wohnung meldest du zum Termin der Wohnungsübergabe ab. Für den Auszug aus deiner alten Wohnung gelten deine vertraglich festgelegten Kündigungsfristen, das sind in der Grundversorgung 2 Wochen.

Warum sind An- und Abmeldungen nur noch in die Zukunft möglich? Hintergründe und Antworten auf Fragen geben wir hier.

Wo kann ich meinen Einzug melden?

Halte die Zählernummer und die Adresse von deinem neuen Zuhause bereit und melde deinen Einzug spätestens zwei Wochen vor der Wohnungsübergabe an.

Du nutzt bisher schon das Kundenportal? Dann nutze dein Login und klicke einfach auf: 

Gib die erforderlichen Daten ein. Im Verlauf bekommst du die Tarife angezeigt, über die wir dich an deinem neuen Wohnort beliefern können. Wähle aus und schließe einfach einen Vertrag für deine neue Wohnung ab. 

Gut zu wissen: Wir beliefern dich auch deutschlandweit. Nimm uns doch mit in dein neues Zuhause, auch wenn es außerhalb von Leipzig ist. 

Du bist nicht im Kundenportal, dann meldest du uns deinen Einzug oder deinen Auszug unter Umzug melden. Hier gibt es alle Informationen, die du für den Einzug bzw. Auszug brauchst. 

Wo melde ich meinen Vertrag wegen Auszug ab?

Halte deine Vertragsnummer und deine Zählernummer bereit und melde hier deinen Vertrag wegen Auszug ab.

Wer ist für die An- und Abmeldung zuständig?

Du bist als Kunde für deine An- und Abmeldung selbst verantwortlich. Einige Vermieter übernehmen das als Service für ihre Mieter. Wenn du dir nicht sicher sein solltest, frag am besten bei deinem Vermieter nach.

Wann muss ich nach meinem Auszug den alten Zählerstand melden?  

Teile uns bitte spätestens 2 Wochen nach dem Auszug hier den Zählerstand von deinem alten Zuhause vom Tag der Wohnungsübergabe mit. Idealerweise notierst du dir den Zählerstand im Rahmen der Wohnungsübergabe. Falls wir innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszugsdatum keinen Zählerstand von dir erhalten haben, wird dein Verbrauch errechnet.

Was muss ich am Tag der Schlüsselübergabe beachten?

Am Tag der Schlüsselübergabe solltest du in deiner alten Wohnung den aktuellen Zählerstand für Strom und/oder Erdgas ablesen. Denke bitte auch an deinen Zählerstand in deinem neuen Zuhause und notiere diesen bei der Wohnungsübernahme. Nachdem du diese Informationen über unsere Kontaktkanäle oder hier an uns übermittelt hast, erhältst du die Endabrechnung für dein altes Zuhause entweder online oder per Post an deine neue Adresse, so wie du es mit uns vereinbart hast.

Ich ziehe aus meiner Wohnung aus. Muss ich meinen Energievertrag kündigen?

Ja, dafür gelten die Kündigungsfristen, die vertraglich für einen Auszug vereinbart wurden. Melde jedoch deinen Vertrag spätestens 2 Wochen vorher zum Tag der Wohnungsübergabe ab. Den Zählerstand zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe kannst du uns noch bis zu 2 Wochen später mitteilen im Kundenportal oder hier. Danach erhältst du eine Endabrechnung von uns.

Ich regele den Nachlass einer verstorbenen Person, die Kunde bei den Leipziger Stadtwerken war. Wie kündige ich den Energievertrag?

Du brauchst jetzt deine Energie und wir machen dir so wenig Arbeit wie möglich. Kündige spätestens 2 Wochen vor der Übergabe der Wohnung unserer ehemaligen Kundin oder unseres ehemaligen Kunden zum Übergabetermin. Nutze dafür dieses Formular:
>> Abmelden >> Strom / Gas
Wir wünschen dir Zuversicht und alles Gute für die nächste Zeit. Solltest du Fragen haben, kannst du dich hier bei uns melden oder du machst einen Termin in unserem Beratungszentrum und wir haben persönlich Zeit für dich.

Kann ich meinen Auszug auch noch später melden? 

Für deinen Energievertrag musst du den Auszug in die Zukunft melden und zwar spätestens 2 Wochen, bevor du die Wohnung übergibst. Den Zählerstand zur Wohnungsübergabe kannst du noch 2 Wochen später nachmelden. Warum nur in die Zukunft an- oder abmelden? Fragen zu den neuen gesetzlichen Regelungen beantworten wir hier.

Kann ich meinen bestehenden Vertrag in mein neues Zuhause mitnehmen?

Es kommt auf deinen Vertrag an. Die Mitnahme ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Gern stehen wir dir dafür beratend zur Seite: Telefonisch unter 0341 121-3333 oder auch per E-Mail stadtwerke@L.de. Weitere Details findest du auch in den AGBs deines Energievertrages.

Keine Antwort auf deine Frage dabei?

Hier kannst du deine Frage über unser Kontaktformular direkt an uns senden.

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