Arbeitspreis:
Der Arbeitspreis ist der verbrauchsabhängige Teil des Strom-/Gaspreises und beschreibt die Kosten für den verbrauchten Strom oder das verbrauchte Gas in Cent pro Kilowattstunde. Also je mehr Kilowattstunden Sie verbrauchen, umso höher ist Ihre Rechnung. Zudem beinhaltet er sämtliche mit dem Verbrauch zusammenhängende Kosten wie Beschaffungskosten, Netzentgelte, staatliche Steuern, Umlagen und Abgaben. Zusammen mit dem Grundpreis ergibt sich der eigentliche Strom- bzw. Gaspreis.
Blindarbeit:
Die Blindarbeit oder Blindenergie ist ein Begriff der Elektrotechnik. Diese Energie ist keine Nutzenergie, denn sie pendelt nur zwischen Netz und Verbraucher hin und her und ist somit nicht z. B. zum Antrieb von Maschinen oder für Heizzwecke nutzbar. Blindenergie benötigen elektrische Verbraucher, wie beispielsweise Elektromotoren oder Vorschaltgeräte für Leuchtstofflampen, um ihr Magnetfeld aufzubauen.
EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage ist Teil des Strompreises (pro verbrauchte Kilowattstunde) und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Mit der Umlage soll die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie etc. staatlich gefördert werden. Anlagenbetreiber erhalten eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom.
Grundpreis:
Der Grundpreis ist Teil des Strom-/Gaspreises und wird für Leistungen berechnet, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen. Dieser setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die ab Vertragsbeginn zum Beispiel durch die Nutzung der Infrastruktur, Abrechnung, Zählermiete und Serviceleistungen entstehen. Beispielsweise werden dabei die Kosten abgedeckt, die für die Bereitstellung der Energie sowie die Wartung der Anlagen und Messgeräte anfallen, um die Energieversorgung sicherzustellen.
Konzessionsabgabe:
Die Konzessionsabgabe ist Teil des Strom- bzw. Gaspreises (pro verbrauchte Kilowattstunde). Damit Haushalte oder gewerbliche Abnehmer mit Strom und Gas versorgt werden können, ist ein weitverzweigtes Leitungsnetz erforderlich. Dieses verlegen Netzbetreiber meist im öffentlichen Bereich. So finden sich Strom- und Gasleitungen zum Beispiel unter Gehwegen und Straßen. Damit Energieversorger diesen Raum nutzen dürfen, müssen sie eine Konzessionsabgabe an Gemeinden und Städte zahlen.
KWK-Umlage:
Die KWK (= Kraft-Wärme-Kopplung)-Umlage ist Teil des Strompreises (pro verbrauchte Kilowattstunde) und ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte. Daraus ergeben sich Zuschlagszahlungen, die die Förderkosten von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen decken sollen. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten eine Förderung und somit einen Anreiz, zukünftig mehr in umweltschonende KWK-Anlagen zu investieren.
Marktlokation (Lieferstelle / Verbrauchsstelle):
Die Marktlokation, oder MaLo, ist der eindeutige Ort, zu dem eine Energielieferung erfolgt oder auch Energie erzeugt wird. Mehrere Messlokationen (Zähler) können einer Marktlokation und mehrere Marktlokationen einer Messlokation zugeordnet werden.
- Identifikationsnummer der Marktlokation (MaLo-ID): Die MaLo-ID ist eine elfstellige Zahl, die uns dabei hilft, Ihre Verbrauchsstelle schnell zu identifizieren, Zählpunkt-Verwechslungen zu vermeiden und die Abrechnung zu erleichtern. Einer MaLo wird jeweils eine Identifikationsnummer (ID) zugewiesen, die Sie auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung finden. Anhand der Werte, die an den einzelnen Strom- oder Gaszählern abgelesen werden, kann die gesamte verbrauchte oder erzeugte Energie einer MaLo ermittelt werden. Für die Bildung und Verwaltung der MaLo ist Ihr Netzbetreiber verantwortlich.
- Messlokation (MeLo): Die Messlokation (MeLo) ist die Messstelle (Strom- oder Gaszähler) in Ihrer Wohnung, im Haus oder der Liegenschaft, an dem der Zählerstand abgelesen und Ihr Energieverbrauch berechnet wird. Wenn Sie mehrere Zähler haben, dann wird jeder als eine eigene Messlokation gewertet. Jede Messlokation wird über eine ID identifiziert, die jedem Zählpunkt einmalig vergeben wird und sich nicht ändert.
Messstellenbetrieb:
Der Messstellenbetrieb umfasst alle Dienstleistungen und Maßnahmen rund um den Strom- und Gaszähler.
Netzentgelt:
Das Netzentgelt (auch Netznutzungsentgelt bezeichnet) ist Teil des Strom- und Gaspreises und wird für jede Nutzung des Versorgungsnetzwerks erhoben. Das heißt, wer ein Strom- oder Gasnetz nutzt, muss dem Netzbetreiber dafür ein Netzentgelt zahlen, was sich aus Netz-Grund- und Netz-Arbeitspreis zusammensetzt. Privatkunden entrichten die Netznutzungsentgelte nicht direkt an den Netzbetreiber. Die Abwicklung übernehmen wir mit der Strom- bzw. Gasrechnung innerhalb des Arbeits- sowie Grundpreises. Die Netzbetreiber finanzieren so zum Beispiel den Bau und die Wartung von Strommasten, Strom- bzw. Gasleitungen und Umspannwerken.
Offshore-Netzumlage:
Die Offshore-Netzumlage ist Teil des Strompreises (pro verbrauchte Kilowattstunde) und ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte. Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind.
Stromkennzeichnung:
Woher kommt Ihr Strom? Die Antworten finden Verbraucher in der sogenannten Stromkennzeichnung. Diese gesetzlich vorgeschriebene Information macht transparent, wo unser Strom erzeugt wurde und wie sich der Energiemix zusammensetzt.
Stromsteuer / Energiesteuer:
Die Strom- bzw. Energiesteuer ist eine durch das Stromsteuer- bzw. Energiesteuergesetz geregelte Steuer, die auf den gelieferten Strom bzw. das Gas erhoben wird. Diese Steuern orientieren sich am Verbrauch privater Haushalte und Unternehmen in Deutschland und fallen pro Kilowattstunde an. Sie sind im Strom- bzw. Gaspreis bereits eingerechnet.
Umlage Abschaltbare Lasten:
Die Abschalt-Umlage ist Teil des Strompreises (pro verbrauchte Kilowattstunde). Bei abschaltbaren Lasten handelt es sich um große Stromverbraucher, die kurzfristig oder für eine bestimmte Zeitspanne vollständig oder teilweise auf die Belieferung von Strom verzichten können. Das ist bei drohender Instabilität des Stromnetzes zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit notwendig. Als Ausgleich erhalten diese eine Vergütung von den Netzbetreibern, die sogenannte AbLaV-Umlage.
Verbrauch (kWh):
Der Verbrauch gibt die in Anspruch genommene Energie in Kilowattstunden (kWh) an.
19 Strom-NEV-Umlage:
Die § 19 Strom-NEV-Umlage ist Teil des Strompreises (pro verbrauchte Kilowattstunde). Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist die Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen. Der Paragraf 19 regelt das Angebot reduzierter Netzentgelte für besonders stromintensive Letztverbraucher.