Arbeitspreis und Grundpreis:
Wie der Strompreis besteht auch der Gaspreis in Deutschland in der Regel aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und beinhaltet zum Beispiel die Kosten für die Rechnungslegung und den Zahlungsverkehr sowie auch die an Dritte zu zahlenden Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung. Der Arbeitspreis ist der Preis für die tatsächlich verbrauchte Energie und wird in Cent je Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Preisbestandteile Gaspreis im Detail:
Grundsätzlich setzt sich der Gaspreis aus drei Bestandteilen zusammen:
1.) Steuern, Abgaben und Umlagen (Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Mehrwertsteuer, Gasspeicherumlage):
Die Energiesteuer liegt unverändert bei 0,55 Cent/kWh. Die Konzessionsabgabe beträgt für Heizgaskunden 0,03 ct/kWh, sofern diese einen entsprechenden Tarif wählen. Zusätzlich wird seit 2021 für Erdgas ein gesetzlich vorgegebener CO₂-Preis erhoben. Dieser CO₂-Preis bildet die Kosten für den Erwerb von CO₂-Emissionshandelszertifikaten gemäß BEHG ab und ist bis Ende 2025 ein gesetzlich festgelegter Festpreis. Im Jahr 2024 beträgt dieser 45 €/t CO₂. Der CO₂-Preis für 2025 wird ab dem 01.01.2025 auf 55 €/t CO₂ erhöht. Seit dem 01.10.2022 wird zudem eine Gasspeicherumlage erhoben. Hintergrund der Erhebung ist das novellierte Energiewirtschaftsgesetz, das Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen vorsieht. Die aktuell gültige Gasspeicherumlage beträgt 0,25 ct/kWh. Die gültige Gasspeicherumlage für den Zeitraum 01.01.2025 bis 30.06.2025 wird sechs Wochen vor Beginn der neuen Umlageperiode (Mitte November 2024) veröffentlicht.
2.) Regulierte Netzentgelte inklusive Messung und Messstellenbetrieb:
Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Eine neue Festlegung der Bundesnetzagentur erlaubt den Gasnetzbetreibern ab dem kommenden Jahr kürzere Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen und damit erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten. Dies kann je nach Anwendung zu steigenden Netzentgelten führen.
Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die Messung.
3.) Gas-Beschaffung und Vertrieb:
Kosten für Gasbeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten:
Dies sind die vom Gaslieferanten grundsätzlich beeinflussbaren Preisbestandteile. Seit 2021 kam es zu erheblichen Preisanstiegen an den Energiemärkten. Aktuell sind die Gaspreise im Großhandel wieder gesunken, sie liegen jedoch noch immer über dem Vorkrisenniveau.