Wie setzt sich der Gaspreis für Privathaushalte zusammen?

Arbeitspreis und Grundpreis:

Wie der Strompreis besteht auch der Gaspreis in Deutschland in der Regel aus einem Grund- und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und beinhaltet zum Beispiel die Kosten für die Rechnungslegung und den Zahlungsverkehr sowie auch die an Dritte zu zahlenden Kosten für den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung der Netznutzung. Der Arbeitspreis ist der Preis für die tatsächlich verbrauchte Energie und wird in Cent je Kilowattstunde (kWh) angegeben.

Preisbestandteile Gaspreis im Detail:

Grundsätzlich setzt sich der Gaspreis aus drei Bestandteilen zusammen:

1.) Steuern, Abgaben und Umlagen (Energiesteuer, Konzessionsabgabe, Mehrwertsteuer, Gasspeicherumlage):

Die Energiesteuer liegt unverändert bei 0,55 Cent/kWh. Die Konzessionsabgabe beträgt für Heizgaskunden 0,03 ct/kWh, sofern diese einen entsprechenden Tarif wählen. Für Erdgas wird ein gesetzlich vorgegebener CO₂-Preis erhoben. Dieser CO₂-Preis beträgt für das Jahr 2025 0,997 ct/kWh. 
Bis 31.12.2025 ist im Arbeitspreis die noch gültige Gasspeicherumlage von 0,289 ct/kWh enthalten. Ab 01.01.2026 hat der Gesetzgeber den Wegfall der Gasspeicherumlage beschlossen und wir werden dies dementsprechend in der Abrechnung bei unseren Kunden berücksichtigen. 

2.) Regulierte Netzentgelte inklusive Messung und Messstellenbetrieb:

Die Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. 

Neben den Netzentgelten wird auch ein Entgelt für den Messstellenbetrieb erhoben, zum Messstellenbetrieb gehört auch die Messung.

3.) Gas-Beschaffung und Vertrieb:

Kosten für Gasbeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen des Lieferanten.

 

 

 

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