Ladelösungen für WEGs, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen
- Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Leipziger Stadtwerke mit der Errichtung einer Ladeinfrastruktur beauftrage?
- Bin ich als Vermieter, Eigentümer, Verwalter oder Bauträger dazu verpflichtet, eine Immobilie mit Ladeinfrastruktur auszustatten?
- Wie wird der Ladestrom abgerechnet – und wer macht das?
- Darf der zukünftige Nutzer ausschließlich eine Wallbox der Leipziger Stadtwerke installieren? Oder wäre auch jede andere Wallbox kompatibel?
- Welche Eigenschaften hat die Wallbox, die die Leipziger Stadtwerken bereitstellen?
- Wie ermittelt man die Anschlussleistung und was ist tun, wenn sie im Objekt nicht ausreicht?
- Kann ich mit meinem Hausanschluss mehrere Ladepunkte mit Ladestrom speisen?
- Welche baulichen Voraussetzungen muss mein Objekt aufweisen, damit man dort eine Ladeinfrastruktur errichten kann?
- Was kostet die Errichtung der Ladeinfrastruktur?
- Verlegen die Leipziger Stadtwerke auch die Leitung vom Hausstrom-Anschluss zu den individuellen Stellplätzen, also die Leitungsinfrastruktur?
- Wie unterscheiden sich Leitungs- und Ladeinfrastruktur?