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  3. Ladelösungen für WEGs, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen

Ladelösungen für WEGs, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen

  • Welche Vorteile habe ich, wenn ich die Leipziger Stadtwerke mit der Errichtung einer Ladeinfrastruktur beauftrage?
  • Bin ich als Vermieter, Eigentümer, Verwalter oder Bauträger dazu verpflichtet, eine Immobilie mit Ladeinfrastruktur auszustatten?
  • Wie wird der Ladestrom abgerechnet – und wer macht das?
  • Darf der zukünftige Nutzer ausschließlich eine Wallbox der Leipziger Stadtwerke installieren? Oder wäre auch jede andere Wallbox kompatibel?
  • Welche Eigenschaften hat die Wallbox, die die Leipziger Stadtwerken bereitstellen?
  • Wie ermittelt man die Anschlussleistung und was ist tun, wenn sie im Objekt nicht ausreicht?
  • Kann ich mit meinem Hausanschluss mehrere Ladepunkte mit Ladestrom speisen?
  • Welche baulichen Voraussetzungen muss mein Objekt aufweisen, damit man dort eine Ladeinfrastruktur errichten kann?
  • Was kostet die Errichtung der Ladeinfrastruktur?
  • Verlegen die Leipziger Stadtwerke auch die Leitung vom Hausstrom-Anschluss zu den individuellen Stellplätzen, also die Leitungsinfrastruktur?
  • Wie unterscheiden sich Leitungs- und Ladeinfrastruktur?
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