Ist mein Fernwärme-Preis von den staatlichen Gasumlagen betroffen?
Ja. Wir erzeugen unsere Fernwärme anteilig in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) mit Erdgas als Einsatzstoff, so dass auch wir bei Erbringung unserer Leistungen aus dem Fernwärme- Versorgungsvertrag mit diesen Umlagen belastet sind. Wir kommen daher nicht umhin, diese Umlagen als Umlagenpreis entsprechend der mit Ihnen vertraglich vereinbarten Regelungen weiterzugeben.
Die jeweilige Höhe des Umlagenpreises ermittelt sich unter Berücksichtigung des thermischen Wirkungsgrades der KWK-Anlagen sowie des jeweils geplanten Erdgaseinsatzes für die gesamte Fernwärmeerzeugung und unter Abzug des auf die Stromerzeugung entfallenden Erdgasanteils.
Von welchen Gasumlagen ist mein Fernwärmepreis betroffen?
Die Bundesregierung hat per Verordnung am 30.09.2022 die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage gestoppt. Damit entfällt die Gasbeschaffungsumlage, so dass die Stadtwerke Leipzig GmbH den Umlagenpreis in der Fernwärme (z. B. wärme.kompakt, wärme.basis) entsprechend anpassen und diese seit 01.01.2024 0,13 ct/kWh netto beträgt.
Ab wann gelten die staatlichen Umlagen für meine Fernwärmelieferung?
Den Umlagenpreis in Höhe von 0,13 ct/kWh netto (0,15 ct/kWh brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer) stellen wir Ihnen ab 01.10.2024 zusätzlich zu den Fernwärmelieferpreisen in der jeweils anfallenden Höhe in Rechnung.
War die Mehrwertsteuersenkung auf 7% auch für meine Fernwärme-Lieferung gültig?
Die Bundesregierung hatte die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) für Gas- und Wärmelieferungen aus einem Wärmenetz beschlossen.
Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 galt für die Wärmelieferung aus einem Wärmenetz ein verminderter Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies ist in der Abrechnung berücksichtigt.