Auch wenn die Leipziger Stadtwerke die Ladestationen errichten, auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde beschildern und für den Betrieb zuständig sind: Für die Durchsetzung und Einhaltung der verkehrsrechtlichen Ordnung ist trotz allem die Stadt mit ihren Behörden zuständig (Ordnungsamt).
Falls also Falschparker die Ladeplätze blockieren, ist es Sache der Stadt bzw. des städtischen Ordnungsamts, dies zu erfassen und entsprechende Bußgelder zu verhängen. Hier haben die Leipziger Stadtwerke leider keine Befugnisse und Zuständigkeiten. Sie müssen die Vergehen folglich dem Ordnungsamt melden.