Im Falle einer nachgewiesenen Beendigung des Nutzungsrechts an dem vertragsgegenständlichen Stellplatz oder eines nachgewiesenen Wohnungswechsels bist du berechtigt, den Vertrag L-Strom.charge mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt, zu dem Dein Nutzungsrecht an der Wohnung oder dem Stellplatz endet. |
Ich habe einen L-Strom.charge Vertrag an meinem privaten Stellplatz abgeschlossen, plane jedoch nun eine Kündigung des Stellplatzes bzw. mir wurde der Stellplatz gekündigt. Was muss ich nun tun?
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