Im Falle einer nachgewiesenen Beendigung des Nutzungsrechts an dem vertragsgegenständlichen Stellplatz oder eines nachgewiesenen Wohnungswechsels bist du berechtigt, den Vertrag L-Strom.charge mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt, zu dem Dein Nutzungsrecht an der Wohnung oder dem Stellplatz endet. |
Ich habe einen L-Strom.charge Vertrag an meinem privaten Stellplatz abgeschlossen, plane jedoch nun eine Kündigung des Stellplatzes bzw. mir wurde der Stellplatz gekündigt. Was muss ich nun tun?
War dieser Beitrag hilfreich?
Feedback erfolgreich gesendet.
Vielen Dank!