Bitte weise uns zunächst deinen Wohnungswechsel nach. Dann bist du gemäß unseren AGBs L-Strom.charge berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, frühestens aber zum Zeitpunkt, zu dem dein Nutzungsrecht an der Wohnung oder dem Stellplatz endet. Richte dein Anliegen an charge.stadtwerke@l.de. |
Ich habe einen L-Strom.charge Vertrag an meinem privaten Stellplatz abgeschlossen, plane jedoch nun einen Umzug bzw. bin bereits umgezogen. Was muss ich nun tun?
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