Wer hat das nicht schon erlebt: Ein dringend benötigter Ladepunkt ist blockiert, weil der Fahrer ihn über den eigentlichen Ladevorgang hinaus als Stellplatz nutzt. Ärgerlich!

Weil öffentliche und halböffentliche Ladestationen eben keine kostenlosen Parkplätze sind, haben wir einen Standzeitzuschlag eingeführt. Damit wollen wir erreichen, dass unsere Ladestationen tatsächlich nur zum Laden genutzt werden und so mehr Nutzern zur Verfügung stehen.

 

Der Standzeitzuschlag wird pro angefangene Minute berechnet und beträgt 8,33 Cent brutto. Das gilt beim AC-Laden ab der 241. Minute und beim DC-Laden ab der 121. Minute im Zeitraum 8 bis 20 Uhr. 

Gemessen wird die Zeit ab dem erfolgreichen Start des Ladevorgangs bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Stromversorgung unterbrochen wird (Entkopplung des Ladekabels vom Ladepunkt).

Hier zwei Beispiele:

  • Max Mustermann tankt an einer AC-Ladestation und startet den Ladevorgang um 7:30 Uhr. Die standzeitzuschlagsfreie Zeit endet für ihn um 12:00 Uhr. Warum? Der Standzeitzuschlag wird erst ab 8 Uhr berechnet, und für die ersten 4 Stunden fällt er nicht an. Daher kann Max an der AC-Ladestation bis 12 Uhr ohne Standzeitzuschlag tanken.
  • Maxi Musterfrau tankt an einer DC-Ladestation und startet den Ladevorgang um 19:30 Uhr. Die standzeitzuschlagsfreie Zeit endet für sie am nächsten Morgen um 9:30 Uhr. Warum? Da der Standzeitzuschlag in der Zeit von 20 bis 8 Uhr nicht berechnet wird, zählen als Standzeiten nur die Zeiten von 19:30 bis 20 Uhr sowie am nächsten Tag ab 8 Uhr. Und weil der Standzeitzuschlag erst nach 2 Stunden anfällt, kann Maxis E-Auto an der DC-Ladestation bis um 9:30 Uhr am nächsten Tag ohne Standzeitzuschlag stehen bleiben. Es wäre aber schön, wenn dies eine Ausnahme bleibt, um die Ladepunkte nicht unnötig lange zu blockieren.
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