Aktueller Hinweis: Deine Wärmepumpe wurde vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und hat einen eigenen Zähler? Dann freuen wir uns, dass wir dir im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH und in einigen Gebieten der Mitnetz Strom GmbH unseren Tarif L-Strom.wärme anbieten können.

Welche Vorteile bietet mir L-Strom.wärme? Und welche Voraussetzungen muss meine Wärmepumpe dafür erfüllen?
Du hast mit L-Strom.wärme einen Sparvorteil - denn du erhältst reduzierte Umlagen für die Stromlieferung an deine Wärmepumpe, wenn:

  • du die Voraussetzung für die Umlagenprivilegierung nach EnFG erfüllst. Welche das sind, findest du hier und vor deinem Vertragsabschluss in unserem Tarifrechner.
  • deine Wärmepumpe vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurde und einen separaten Zähler hat.

Zusätzlich günstiger wird es für dich, wenn deine Wärmepumpe die Voraussetzungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen erfüllt, denn dann erhältst du ein geringeres Netzentgelt und die reduzierte Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden. Dafür muss eine Vereinbarung mit deinem Netzbetreiber über die Steuerbarkeit deiner Wärmepumpe nach den alten Regeln des § 14 a EnWG (bis 31.12.2023) bestehen.

Ich habe eine Wärmepumpe mit einem separaten Zähler und möchte gern den Tarif L-Strom.wärme abschließen. Was muss ich außerdem beachten?
Deine Wärmepumpe wurde vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und du bist mit deiner Wärmepumpe nicht in die netzorientierte Steuerung nach den neuen Regelungen des § 14 a EnWG gewechselt und möchtest auch nicht wechseln, dann passt der Tarif L-Strom.wärme für dich.

L-Strom.wärme ist ein reiner Online-Tarif und du kannst ihn über unseren Tarifrechner hier abschließen. Wichtig dabei ist: Bist du bereits unser Kunde mit einem anderen Produkt in unserem Online-Portal, benötigst du für den Abschluss aktuell eine zweite E-Mail-Adresse.

Meine Wärmepumpe wurde nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen. Warum kann ich den Tarif L-Strom.wärme nicht abschließen?
Seit dem 01.01.2024 gibt es neue Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Umsetzung des § 14 a EnWG. Wenn du mehr darüber wissen möchtest, kannst du dich hier darüber informieren. Wir arbeiten derzeit intensiv daran, diese Anforderungen umzusetzen. Daher können wir dir zur Zeit noch keinen Wärmestromtarif zu diesen speziellen Konditionen anbieten.

Ich habe bereits einen Vertrag L-Strom.wärme. Ändert sich für mich etwas mit den neuen Umsetzungsvorgaben zum § 14 a EnWG seit 01.01.2024?
Nein. Wenn du bereits einen L-Strom.wärme Tarif hast, bleiben deine vereinbarten Vorteile bestehen, allerdings nur bis längstens 31.12.2028.

Meine Wärmepumpe hat keinen separaten Zähler, welchen Tarif kann ich abschließen?
Du kannst für deinen Haushaltsstrom unseren Online-Tarif L-Strom.pur oder unseren Klassiker L-Strom mit der Vorteilswelt abschließen.

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