Nein, die Grundpreis wird frühestens ab dem Beginn der entgeltlichen Überlassung erhoben. Dieser Zeitpunkt wird im Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll dokumentiert.
Die Ladeinfrastruktur ist noch nicht erbaut aber das Vertragsbeginndatum ist bereits aktiv. Muss ich etwas zahlen?
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