Die Leipziger Stadtwerke sind von der Leistungspflicht befreit, wenn die Störung nicht von ihnen verschuldet wurde – beispielsweise bei Netzproblemen, Unterbrechungen durch den Messstellenbetreiber, höherer Gewalt oder ähnlichen Umständen.
Ich konnte auf Grund einer Störung meine Ladestationen nicht nutzen. Erstatten Sie die Grundpreis?
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