Ja, das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Vertragspartner mehrmals mit einer fälligen Zahlung in Verzug gerät. In einem solchen Fall kann der Vertrag vorzeitig beendet werden.
Gibt es ein Sonderkündigunsgrecht?
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