Ein Kündigung - egal aus welchen Gründen - ist schnell geschrieben und versandt.
Wir als Leipziger Stadtwerke sind verpflichtet, diese zügig und kostenfrei zu bearbeiten. Dabei sind wir, wie auch andere Energielieferanten oder Verteilnetzbetreiber (Marktteilnehmer), verpflichtet, die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Marktfristen einzuhalten.
Diese Fristen regulieren den Energiemarkt und regeln, wie ein Marktteilnehmer zum Beispiel Kündigungen zu bearbeiten hat.
Sobald eine Kündigung an den Verteilnetzbetreiber versandt und von diesem bestätigt wurde, kann der Kunde darüber informiert werden.
Ab der Bestätigung durch den Verteilnetzbetreiber kann die Kündigung nicht mehr storniert werden.
Das kann nur über den Umweg der Neuanmeldung - auch diese gehorcht den Fristen - geschehen.
Es kann daher sein, dass der Kunde kurzfristig im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert wird, ehe alle Formalitäten erledigt sind.
Eine Stornierung der Kündigung gelingt nicht auf "Knopfdruck".
Vielmehr müssen Prozesse ausgelöst werden, auf die ein Energielieferant selbst nur noch wenig Einfluss hat.
Prüfe also am besten genau, ehe Du überstürzt kündigst. Vergleiche Alternativen und oft stellt sich heraus, dass wir, die Leipziger Stadtwerke, trotz Preiserhöhungen ein faires und nachhaltiges Angebot gemacht haben.