In den vergangenen Monaten sind die Großhandelspreise für Strom und Gas an den Energiemärkten massiv gestiegen. Lange haben wir Preissteigerungen für die meisten unserer Kunden abfedern können. Jetzt müssen auch wir die Kostensteigerung zur Sicherung der Versorgung an unsere Kundinnen und Kunden weitergeben. Wichtige Informationen zur Preisanpassung haben wir hier für Sie zusammengetragen:
Warum erhöhen die Leipziger Stadtwerke ihre Preise?
Die enorm dynamischen Entwicklungen an den Energiemärkten, gestiegene Netzentgelte sowie neue staatliche Regelungen (z. B. Umlagen) wirken sich auch auf die Preise der Leipziger Stadtwerke aus. Um die Versorgung weiterhin sicher und zuverlässig in Leipzig und Region gewährleisten zu können, müssen auch wir die Preissteigerungen an unsere Kunden weitergeben und die Preise zum 1. Januar 2023 erhöhen.
Muss ich meine Abschläge selbst anpassen?
Bei Bedarf - ja. Die Abschläge haben wir nicht den neuen Preisen entsprechend automatisiert angepasst. Wir empfehlen, selbst zu prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist. Dafür können Sie die empfohlene Abschlagshöhe ganz einfach ermitteln. Nutzen Sie dafür unseren Abschlagsrechner für Strom und Gas, der Ihren Verbrauch und die neuen Preise berücksichtigt. Verändern Sie dann bei Bedarf im nächsten Schritt im Online-Kundenportal einfach ihren Abschlag auf Basis der Empfehlung.
Ist die beschlossene Energiepreisbremse sowie die Dezember-Soforthilfe in der Preisanpassung zum 01.01.2023 schon berücksichtigt?
Nein. Wir begrüßen die am 02.11.2022 beschlossene Energiepreisbremse der Bundesregierung zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher sehr! Für Gas und Fernwärme wirkt die geplante Gaspreisbremse vom 1. März 2023 bis April 2024. Um die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse zu überbrücken, wird der Bund im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen. Die Strompreisbremse tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Selbstverständlich geben wir die vom Bund beschlossenen Entlastungen vollständig an unsere Kunden weiter. Wir informieren Sie zeitnah über das weitere Vorgehen hinsichtlich Abrechnung und Abschläge.
Ist die gesenkte Mehrwertsteuer für Gas und Wärme in der Preisanpassung zum 01.01.2023 schon berücksichtigt?
Zur Entlastung von Gas- und Wärmekunden hat der Gesetzgeber die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas- und Wärmelieferungen rückwirkend beschlossen. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wird die Steuer von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt. Wir geben diese Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kunden weiter und berücksichtigen diese in der Jahresrechnung für enthaltene Lieferzeiträume ab dem 1. Oktober 2022. Die Senkung erhalten Sie automatisch. Sie müssen hierfür nichts tun. Es wird keine gesonderte Benachrichtigung dazu geben.
Ist die zum 01.01.2023 wirksame Gasspeicherumlage in der Preisanpassung schon berücksichtigt?
Ja, die Änderung der Gasspeicherumlage ist in der Preisanpassung zum 01.01.2023 berücksichtigt.
Der Wert der Gasspeicherumlage zum 01.01.2023 wird erst kurzfristig Mitte November 2022 bekannt gegeben. Daher wurde für unsere Kunden mit Sondervertrag ein geschätzter, höherer Wert in der Preisanpassung berücksichtigt. Keine Sorge: Fällt der tatsächlich gesetzlich festgelegte Wert am Ende geringer aus, werden wir den geringeren Wert in Ihrer Abrechnung berücksichtigen. Ihr Vorteil: Sollte er höher sein, bleibt es bei unserem prognostizierten Wert.
Für unsere Kunden in der Grundversorgung werden wir den tatsächlich, gesetzlich festgelegten Wert der Gasspeicherumlage berücksichtigen.
Weitere Informationen zu gesetzlich beschlossenen Gasumlagen finden Sie hier.
Welche Bestandteile des Strompreises haben sich konkret erhöht?
Der Strompreis wird durch gestiegene Beschaffungskosten und Netzentgelte sowie durch die gestiegene Offshore-Netzumlage erhöht. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird nicht mehr erhoben. Dies und die gesunkene § 19 StromNEV-Umlage und KWKG-Umlage sowie sinkende Kosten für den Messstellenbetrieb wirken der Preiserhöhung leicht entgegen. Bei Kunden mit eingeschränkter Preisstabilität bis 31.12.2023 wirkt lediglich die Erhöhung der staatlichen Belastungen.
Welche Bestandteile des Gaspreises haben sich konkret erhöht?
Für Gaskunden im Tarif L-Gas.basis (Grundversorgung) wird erneut eine Änderung des Preises notwendig. Bereits zum 01.10.2022 sind die Preise aufgrund der Einführung der Gasspeicherumlage sowie einer Beschaffungskostensteigerung angepasst worden. Anlass der Preisänderung zum 01.01.2023 sind insbesondere weiter gestiegene Kosten für die Energiebeschaffung und gestiegene Kosten für die Entgelte des Netzbetreibers. Der zum 01.01.2023 gültige Wert für die Gasspeicherumlage steht derzeit aus und wird noch im Preis wirksam – in der Preisveröffentlichung und Kundenmitteilung wird der finale Wert für 2023 enthalten sein.
Nach Auslaufen der Preisstabilität zum 31.12.2022 wird auch für Gaskunden im Tarif L-Gas.bestpreis eine Änderung des Preises notwendig. Anlass der Preisänderung zum 01.01.2023 sind vor allem die deutliche Erhöhung der Beschaffungskosten, der Netzentgelte sowie der Bilanzierungsumlage. Der zum 01.01.2023 gültige Wert für die Gasspeicherumlage wird im Preis als Prognose berücksichtigt – wenn dieser geringer ausfällt, wird der Preis entsprechend nach unten korrigiert.
Warum steigen die Fernwärmepreise?
Die gestiegenen Kosten am Energiemarkt beeinflussen auch die Fernwärme der Leipziger Stadtwerke. Weil die Primärenergiepreise Öl (+95 %), Gas (+292 %) und CO2-Preis (+91 %) gestiegen sind, steigt der Bruttomischpreis für das Fernwärme-Produkt Leipziger wärme.komfort um durchschnittlich 50,4 Prozent.
Was kann ich tun, wenn ich meine erhöhten Abschläge nicht mehr zahlen kann?
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Aufwände und Kosten stets sorgfältig im Blick zu haben. Überprüfen Sie dafür regelmäßig Ihre Zählerstände, wie viel Energie Sie verbrauchen und ob Ihr Abschlag noch richtig kalkuliert ist. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich und mit Priorität bezahlt werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte ist.
Kommen Sie möglichst frühzeitig auf uns zu – am besten, bevor es zur ersten Zahlungsverzögerung bzw. Mahnung kommt. Einvernehmlich lassen sich kurzfristig Zahlungsaufschübe und/oder Ratenzahlungen vereinbaren und mittelfristig Energiesparmöglichkeiten aufzeigen. So können Sie vorgehen > Beitrag
Auch regionale Förderstellen (Sozialamt, Sozialverbände, …) können hilfreich sein, Lösungen zu finden, bevor sich die Situation verkompliziert und unnötige sowie teure Zusatzaufwände entstehen.
Wird mein Zähler vom Messstellenbetreiber abgelesen, wenn die neuen Preise wirksam werden?
Nein. Wir grenzen Ihre Energieverbrauchsmengen rechnerisch ab und können so die alten und neuen Preise Ihres Tarifs berücksichtigen. Für eine exakte Abgrenzung in der Energierechnung können Sie jedoch gerne zusätzlich Ihren Zählerstand zum Preisanpassungstermin im Kundenportal hinterlegen.
Und so einfach geht´s:
1. Loggen Sie sich hier im Kundenportal ein
2. Klicken Sie auf die Kachel "Zählerstände"
3. Gehen Sie auf "Zählerstand erfassen" und geben das Ablesedatum sowie Zählerstand ein
4. Ihren eingegebenen Zählerstand finden Sie in der Historie und wir berücksichtigen ihn in Ihrer nächsten Abrechnung.
Läuft mein Vertrag Ende des Jahres aus oder verlängert er sich automatisch?
Für Sonderverträge z. B. L-Strom.bestpreis bzw. L-Gas.bestpreis, die vor 2022 abgeschlossen wurden, gelten in den meisten Fällen die Preise und Verträge bis zum 31.12.2022 und verlängern sich jeweils automatisch um zwölf Monate - ohne eine aktive Kündigung durch Sie oder uns. Genaue Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Vertrag.
Für Kunden in der Grundversorgung läuft der Vertrag weiter, wenn er nicht gekündigt wird.
Der Strom- und Gaspreis an der Börse sinkt. Warum erhöhen die Leipziger Stadtwerke trotzdem die Preise?
Die enorm dynamischen Entwicklungen an den Energiemärkten, gestiegene Beschaffungskosten, Netzentgelte sowie neue staatliche Regelungen (z. B. Umlagen) wirken sich auch auf die Preise der Leipziger Stadtwerke aus. Für die meisten Kunden konnten wir die Preise über eine längere Zeit stabil halten. Nun müssen auch wir die Kostensteigerungen an unsere Kunden weitergeben und die Preise zum 1. Januar 2023 erhöhen.
Seit September 2022 sinken zwar die Energiepreise an der Börse wieder, das Preisniveau liegt aber nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Die Leipziger Stadtwerke sowie auch andere Energieunternehmen mit Grundversorgerstatus beschaffen die für ihre Kunden notwendigen Energiemengen zu verschiedenen Zeitpunkten langfristig im Voraus am Energiemarkt. Die seit September 2022 sinkenden Marktpreise kommen dann erst später nach und nach bei unseren Kunden an. Vorteil ist: Wir sichern mit der langfristigen Beschaffung Energiemengen für einen längeren Zeitraum und einen berechenbaren Preis für unsere Kunden. Extreme Preisschwankungen können abgefangen werden.