Für welchen Zeitraum gilt die Mehrwertsteuersenkung für Gas und Wärme?
Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) für Gas- und Wärmelieferungen war vom Gesetzgeber im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 auf 7 % gesenkt.
Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) beträgt ab 01.04.2024 wieder 19 %. Erhöht sich der Preis für Gas und Wärme, den ich zahlen muss?
Ja. Auch wenn der Nettopreis unverändert bleibt, wirkt die höhere Umsatzsteuer auf den Bruttopreis, der am Ende mit der Rechnung zu zahlen ist.
Ändert sich mein monatlicher Abschlag ab 01.04.2024 automatisch?
Nein. Wir passen deinen Abschlag mit dem Auslaufen der Umsatzsteuersenkung zum 01.04.2024 nicht automatisch an, sondern wie gewohnt mit der nächsten Jahresrechnung. Du kannst deinen Abschlag im Kundenportal selbst anpassen. Antworten auf Fragen zum Thema Abschlag findest du hier.
Muss ich bei meiner nächsten Rechnung dadurch nachzahlen?
Die auslaufende Senkung der Mehrwertsteuer hat einen Einfluss auf die Höhe deiner Jahresrechnung. Ob du dann tatsächlich nachzahlen musst, ist auch abhängig von deinem Energieverbrauch und ob der monatlich gezahlte Abschlag dazu passt.
Wird mein Zähler mit Ende der Mehrwertsteuersenkung zum 01.04.2024 abgelesen?
Nein. Den Zähler lesen wir nicht extra ab. Wie üblich berechnen wir deinen Verbrauch in den Zeiträumen und weisen in deiner Rechnung die Umsatzsteuer für die verschiedenen Zeiträume aus. Wenn du deinen Verbrauch exakt abgrenzen möchtest, kannst du deinen Zählerstand zum 31.03.2024 oder zum 01.04.2024 ablesen und im Kundenportal hinterlegen.
Und so einfach geht´s:
1. Logge dich hier im Kundenportal ein
2. Klicke auf die Kachel "Zählerstände"
3. Gehe auf "Zählerstand erfassen" und gib das Ablesedatum und den Zählerstand ein
4. Deinen eingegebenen Zählerstand findest du in der Historie und wir berücksichtigen ihn in deiner nächsten Abrechnung.