Absenkung der Mehrwertsteuer zum 01.10.2022

Was passiert bei einer Änderung der Mehrwertsteuer für Gas und Wärme?

Der Gesetzgeber hat die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) für Gas- und Wärmelieferungen rückwirkend beschlossen. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wird die Steuer von derzeit 19 auf 7 Prozent gesenkt. Mit diesem Schritt sollen Gas- und Wärmekunden hinsichtlich der aktuellen Marktpreisentwicklung entlastet werden.

Die in den aktuellen Preisanpassungsschreiben für unsere Gasverträge angegebenen Brutto-Preise beinhalten den bis 30.09.2022 geltenden Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.

Die gesetzliche Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze auf 7 Prozent für Gas- und Wärmelieferungen werden zum Stichtag 01.10.2022 rückwirkend an Sie weitergeben. Wir werden dies ohne weitere Unterrichtung bei der Rechnungslegung berücksichtigen.

Ich habe meine Rechnung erhalten. Wurde die Mehrwertsteuer­senkung von 7 % darin berücksichtigt?

Wenn Sie beispielsweise im Oktober Ihre Rechnung erhalten haben, dann haben wir diese für November 2021 bis September 2022 mit 19 % und ab dem 1.Oktober 2022 mit 7 % erstellt. In allen Rechnungen, die nur Verbrauchszeiträume ab dem 1. Oktober 2022 beinhalten, ist ausschließlich die Mehrwertsteuer mit 7 % aufgeführt.

Muss ich etwas tun, damit ich von der Mehrwertsteuersenkung profitiere?

Die Bundesregierung hat die Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 für Gaslieferungen beschlossen. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kunden weiter und berücksichtigen sie in der Jahresrechnung für enthaltene Lieferzeiträume ab dem 1. Oktober 2022. Sie müssen hierfür nichts tun. Die Senkung erhalten Sie automatisch.

Gilt die Mehrwertsteuersenkung auch für meine Stromlieferung?

Nein. Die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 7 % ab 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gilt nur für Gas und Fernwärme, nicht für Strom.

Wird die Mehrwertsteuersenkung automatisch in meinem monatlichen Abschlag berücksichtigt?

Die Mehrwertsteuersenkung beim Gas ab 01.10.2022 geben wir an unsere Kunden weiter.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen mit hohen Energiepreisen belassen wir die Abschläge dennoch unverändert. Das kann helfen, höhere Nachzahlungen zu vermeiden. Im Kundenportal können unsere Kunden jederzeit selbst die Höhe ihrer Abschlagszahlungen anpassen.

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