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Privatkunden und Gewerbekunden
Bin ich weiterhin mit Strom und Gas durch die Leipziger Stadtwerke sicher versorgt?
Wir können versichern, dass wir alles in unserem Verantwortungsbereich Liegende tun werden, um die mit unseren Kunden bestehenden Energielieferungsverträge gemäß den vertraglichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen.
Wann und in welcher Höhe werden die Preise der Leipziger Stadtwerke für Strom und Gas/Fernwärme angepasst?
Informationen zur aktuellen Preisanpassung mit Wirksamwerden zum 1.1.2023 finden Sie hier.
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
Verständlicherweise entstehen Sorgen vor weiter stark steigenden Preisen – bis hin zur Angst, dass Rechnungen nicht mehr bezahlt werden könnten. Sollten Sie in Zahlungsengpässe geraten, wenden Sie sich frühzeitig an uns. Im Dialog mit den Beratern des Kundenservice lassen sich in vielen Fällen Lösungen finden, um Zahlungsengpässe zu überbrücken. Auch regionale Anlaufstellen bei Zahlungsschwierigkeiten können wahrgenommen werden:
- Caritas Stromspar-Check
- Koordinierungsstelle für die Energieberatung Leipzig – KEB Leipzig
- Schuldnerberatungen
Weitere Informationen gibt es hier.
Wie kann ich schon jetzt Kosten einsparen bzw. reduzieren?
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die dabei helfen können, sich finanziell zu entlasten:
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- Dezember-Soforthilfe zur Erstattung des Dezember-Abschlags für Gas und Wärme
- Gas- und Wärmepreisbremse bzw. Strompreisbremse der Bundesregierung
- Senkung der Mehrwertsteuer ab 1.10.22
- Förderungen checken: Umwelt.plus-Bonus der Leipziger Stadtwerke: Exklusiv für Kundinnen und Kunden der Leipziger Stadtwerke (gilt nicht für Kunden mit Onlinetarifen L-Strom.pur oder L-Gas.pur) bieten wir ein umfangreiches Bonusprogramm für Energieeffizienz-Maßnahmen an. Dabei unterstützen wir z. B. einen professionellen E-Check oder den Kauf eines neuen energiesparsamen Kühl- oder Gefriergeräts mit einem zusätzlichen finanziellen Bonus. Hier geht’s zum Angebot: >> Gestalte dein Zuhause energieeffizienter!
- Energiesparen: Um Kosten zu sparen, ist Energiesparen im Alltag ein entscheidender Weg. Um z. B. Energiefresser im Haushalt ausfindig zu machen, können sich Kunden der Leipziger Stadtwerke kostenfrei Energiesparmessgeräte im Energie- und Umweltzentrum ausleihen. Weitere wertvolle Energiespar-Hilfestellungen für Privathaushalte gibt es hier >> Gemeinsam für mehr Energiebewusstsein (l.de)
Ich ziehe um und möchte meinen Vertrag bei den Leipziger Stadtwerken mitnehmen, ist das möglich?
Die Vertragsmitnahme ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Gern stehen wir Ihnen dafür beratend zur Seite:
- Privatkunden-Service: 0341-121 5600 oder per E-Mail: stadtwerke@l.de.
- Gewerbekunden-Service: 0341-121 7777 oder per E-Mail: service-abrechnung.stadtwerke@l.de
Weitere Details finden Sie auch in den AGBs zu Ihrem Sondervertrag.
Kann ich in der aktuellen Situation bei den Leipziger Stadtwerken Energieverträge abschließen?
Aktuell bieten wir Strom- und Gasverträge mit an den Energiemarkt angepassten Preisen an. Konditionen und Details erfahren Sie im Tarifrechner auf l.de/stadtwerke. Über weitere Entwicklungen halten wir Sie über unsere Website auf dem Laufenden.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen übernehmen wir ebenfalls die Belieferung von Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung.
Geschäftskunden
Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas für Geschäftskunden?
Nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Versorgungssicherheit mit Erdgas weiter gewährleistet, die Lage ist aber angespannt. Daher werden Maßnahmen ergriffen, die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Es gibt drei Stufen im Rahmen des „Notfallplanes Gas“: Frühwarnung, Alarm und Notfall.
Wann werden die Preise der Leipziger Stadtwerke für Strom und Gas/Fernwärme angepasst?
Die Leipziger Stadtwerke erleben deutliche Preissteigerungen an den Energiemärkten. Aktuell können wir bei der sich täglich ändernden, instabilen politischen und volatilen wirtschaftlichen Lage (an den Energie- und Rohstoffmärkten) die Höhe der Preissteigerungen noch nicht konkret beziffern.
Die Sonderverträge im Strom- und Gasbereich sind für Geschäftskunden sowie Kunden der Wohnungswirtschaft bis zum Jahresende nach aktuellem Stand voraussichtlich stabil. Davon ausgenommen sind die gesetzlichen Umlagen sowie Steuern.
Können Abschlagszahlungen angepasst werden?
Ja, um mögliche Nachzahlungen in Ihrer nächsten Jahresrechnung zu reduzieren. Kunden, die kürzlich eine Preisinformation mit Preiserhöhung erhalten haben, erhielten automatisch eine Information über an die neuen Preise und angepasste Abschlagsbeträge.
Anpassungen können über das Geschäftskundenportal vorgenommen werden oder Sie senden uns ein E-Mail an: service-abrechnung.stadtwerke@l.de. Gern stehen Ihnen auch unsere Kundenbetreuer für die Segmente Dienstleistung/Handel/Industrie, Wohnungswirtschaft und Öffentliche Auftraggeber zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier >>.
Kann ich bei der aktuellen Marktpreiseentwicklung auch weiterhin Verträge bei den Leipziger Stadtwerken abschließen?
Grundsätzlich können auch weiterhin Strom Angebote zu den tagesaktuellen Preisen gelegt und abgeschlossen werden. Es kann allerdings geschehen, dass bei besonders starken Marktpreisschwankungen keine Angebotslegung für einzelne Produkte möglich ist.
Gas-Angebote für Neukunden können aktuell nicht gelegt oder abgeschlossen werden. Für Bestandskunden der Leipziger Stadtwerke deren Verträge enden versuchen wir gemeinsam eine Lösung zu finden. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem persönlichen Kundenberater auf.
Wie kann ich schon jetzt Kosten einsparen bzw. reduzieren?
Der einfachste Schritt ist zu prüfen, an welchen Stellen Energie eingespart werden kann. Denkbar ist z.B. eine Anpassung von Heiztemperaturen oder eine Umstellung von technischen Anlagen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie mit unserer Kompetenz.
Was kann ich bei Zahlungsschwierigkeiten tun?
Wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihren Berater in den Leipziger Stadtwerken, damit wir gemeinsam nach einer Lösung suchen können.
Allgemeine Informationen zur Versorgungslage
Wie ist die Versorgungslage bei Energie, insbesondere Gas, in Deutschland?
Es besteht trotz der derzeit eingeschränkten russischen Gaslieferungen über Nord Stream 1 weiterhin Versorgungssicherheit, aber die Lage ist auch weiterhin angespannt. Die Bundesnetzagentur appelliert an die Bevölkerung, Energie, insbesondere Gas, zu sparen.
Versorgungssicherheit für Haushaltskunden und soziale Dienste wie Krankenhäuser als auch für Fernwärme, Stromerzeugung sowie für die größten Teile der deutschen Wirtschaft insgesamt ist aktuell noch gegeben. Dennoch müssen Vorsorgemaßnahmen erhöht werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte am 30.03.2022 die Frühwarnstufe und am 23.06.2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dieser hat drei Stufen. Die dritte ist die Notfallstufe.
Mit Ausrufung der Frühwarnstufe war bereits ein Krisenteam Gas zusammengetreten. Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas und der Fernleitungsnetzbetreiber. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützen das Krisenteam. Das Krisenteam Gas analysiert und bewertet die Versorgungslage engmaschig in seinen regelmäßigen Beratungen.
Vor dem Hintergrund der seit Wochen angespannten Situation sagte Klaus, Müller, Präsident der Bundesnetzagentur bereits am 14. Juli dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), es müssten nun Vorbereitungen vor der Heizsaison getroffen werden und er habe zwei Botschaften an die Bürgerinnen und Bürger: “Erstens: Erhöht freiwillig euren Abschlag oder legt jeden Monat etwas Geld zurück, etwa auf ein Sonderkonto. Zweitens: Redet mit eurem Vermieter oder einem Handwerker, wenn er noch verfügbar ist. Was kann man tun, um die Heizung zu optimieren? Etwa die Hälfte aller Gasthermen in Deutschland ist nicht gut eingestellt. Mit kleinem Aufwand lässt sich da ein großer Spareffekt erzielen.”
Wie ist die Versorgungslage für Gas in Leipzig? Bleibt uns die Gasversorgung erhalten?
Mit Ausrufung der Frühwarnstufe haben die Leipziger Stadtwerke eine tägliche Task Force eingerichtet, welche die Lage auf den Energiemärkten regelmäßig beobachtet und Ableitungen für das Versorgungsgebiet der Leipziger Stadtwerke trifft. Derzeit gilt: Die Versorgungssicherheit der Leipziger Bürger mit Gas ist aktuell gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Für Erdgas gibt es trotz der hohen Gasbeschaffungspreise aktuell keinen Versorgungsengpass.
Auch die Versorgung der Leipziger Bürger mit Wärme und Strom ist aktuell sicher. Die Leipziger Stadtwerke sind zudem diversifiziert aufgestellt. Wir haben uns die Möglichkeit eines Weiterbezugs von Fernwärme aus dem Kohlekraftwerk Lippendorf gesichert. Und unsere Gas- und Dampfturbinen-Anlage, die in Kraft-Wärme-Kopplung Fernwärme und Strom produziert, können wir im Falle eines Falles auch mit Heizöl betreiben.
Eine weitere Beschaffung von Heizöl ist aus heutiger Perspektive ohne größere Einschränkungen gewährleistet. Eine verringerte Gaslieferung aus Russland kann aktuell noch durch nationale Gasspeicher und durch LNG-Lieferungen zu einem großen Teil aufgefangen werden. Diese sind in Deutschland zu bereits mehr als 65 Prozent gefüllt. Alle Gasverbraucher müssen aber mit Erdgas sehr sparsam umgehen.
Was bedeutet die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas?
Die Ausrufung der Alarmstufe dient der Vorsorge und soll die Einspar-Bemühungen aller Verbrauchergruppen intensivieren. Die Versorgungssicherheit ist lt. Aussage der Bundesregierung weiter gewährleistet, aber angespannt.
Bereits am 30. März 2022 hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Frühwarnstufe des Notfallplans "Notfallplan Gas ausgerufen, die Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung vorsieht. Gleichsam wurde das Krisenteam Gas einberufen. Dieses beobachtet und bewertet die aktuelle Situation am Gasmarkt engmaschig. Die Ausrufung von Frühwarn- sowie Alarmstufe dient auch dazu, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können.
Der Notfallplan Gas umfasst drei Krisenstufen: Frühwarnung, Alarm und Notfall. Sollte im Falle einer Gasmangellage eine Reduzierung oder Unterbrechung der Erdgasversorgung erforderlich werden, sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt.
Mehr zur Alarmstufe Gas hier: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/alarmstufe-gas.html
Weitere Hintergrundinformationen zum Notfallplan Gas veröffentlicht das BMWK >> hier
Wer zählt im Falle einer Gasmangellage zur Gruppe „geschützter Kundinnen und Kunden“?
Im Falle einer Gasmangellage kann es erforderlich sein, die Gasversorgung von Kunden zu reduzieren oder abzuschalten. Gesetzlich ist geregelt, wer davor grundsätzlich geschützt ist. Der Begriff des im Rahmen der Gasversorgung geschützten Kunden erfasst somit alle Letztverbraucher, deren Verbrauch über Standardlastprofile gemessen wird – d.h. neben privaten Haushaltskunden auch kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen - sowie grundlegende soziale Dienste bzw. Einrichtungen und Fernwärmeanlagen (im Rahmen der gesetzlichen Regelung).
Unter die grundlegenden sozialen Dienste fallen Einrichtungen, in denen Menschen vorübergehend oder dauerhaft stationär behandelt werden oder leben und diese nicht ohne Weiteres verlassen können sowie Einrichtungen, die hoheitliche Aufgaben zur öffentlichen Sicherheit zu erfüllen haben. Hierzu zählen z.B. Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten sowie z. B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen.
Mehr dazu auf den Seiten der Bundesnetzagentur >>hier
Warum haben sich die Gaspreise so erhöht?
Die von der Bundesregierung beauftragte Expertenkommission hat am 10. Oktober 2022 erste konkrete Vorschläge zur Entlastung der Gaskunden vorgestellt. Diese beinhalten einmalig die Übernahme der Erdgaskosten für einen Monat durch den Staat sowie eine Deckelung der Erdgaspreise ab März 2023. Da die konkrete Ausgestaltung noch aussteht, können wir uns dazu aktuell nicht äußern und bitten hierfür um Verständnis.
Sobald der rechtliche Rahmen geschaffen und die Vorschläge gesetzlich wirksam sind, werden wir die Regelungen selbstverständlich entsprechend umsetzen.
Für unsere Kunden besteht momentan kein Handlungsbedarf. Sobald mehr Details bekannt sind, informieren wir Sie hier.
Warum sind die Großhandelspreise für Strom in den vergangenen Monaten so stark gestiegen?
Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Strom zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Weltweit steigt aufgrund der konjunkturellen Erholung die Nachfrage nach Vorprodukten und Rohstoffen. Während es vor Corona ein zeitlich versetztes Wirtschaftswachstum in den unterschiedlichen Weltregionen gab, wurde dieses durch die konjunkturelle Erholung durch Corona synchronisiert. Dies führt in allen Weltregionen gleichzeitig zu einer erhöhten Nachfrage nach Rohstoffen wie etwa Steinkohle und lässt die Preise international steigen.
Zudem beeinflussen die hohen Preise im Gas-Großhandel in den letzten Monaten auch den Strompreis, da sich die Stromerzeugung in Gaskraftwerken verteuert. Das erhöht die Kosten für die Produktion von konventionellem Strom.
Gleichzeitig hat sich der Preis für CO2-Zertifikate in den vergangenen 24 Monaten mehr als verdoppelt. Diese Effekte können derzeit durch die sinkenden Kosten der Erneuerbaren Energien nicht kompensiert werden. (Quelle: www.bdew.de, BDEW - Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. 2.6.22)
Wie werden sich die Energiepreise in den nächsten Monaten entwickeln?
Es wird voraussichtlich weiter ein hohes Energiepreisniveau zu erwarten sein, das sich auf die Beschaffungskosten am Energiemarkt weiterhin auswirken wird. Es ist jetzt aber noch zu früh, um sicher und konkret sagen zu können, wie sich die Preise genau entwickeln werden.
Was hat es mit dem Anpassungsmechanismus für Gaspreise durch den Bund auf sich?
Ziel der Maßnahmen ist es, die Gasversorgung in Deutschland weiterhin sicherzustellen und zu verhindern, dass Energieversorgungsunternehmen ins Straucheln geraten. Der Gesetzgeber hat dafür im Energiesicherungsgesetz Möglichkeiten geschaffen, steigende Preise aufgrund verminderter Gasimportmengen an die Letztverbraucher weiterzugeben.
Was ist die Energiepreisbremse?
Wir begrüßen die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen zur Entlastung von Strom- und Gaskunden sehr. Aktuell liegen uns noch keine Details zur Ausgestaltung der sogenannten "Strom- oder Gaspreisbremse" vor. Sobald wir die Details kennen, werden wir Sie darüber informieren.