Mahnung, Zahlungserinnerung und Sperrandrohung

Mahnungen und Zahlungserinnerungen

In unseren Rechnungen und Versorgungsverträgen erhalten Sie immer einen Abschlagsplan. Dieser besteht aus einem Betrag und einem Fälligkeitsdatum. Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass der Betrag uns unter Angabe der Vertragskontonummer bis zum Fälligkeitstag zugeht.
Sollte Sie also eine Mahnung erhalten und den Betrag rechtzeitig überwiesen haben, prüfen Sie, ob die Vertragskontonummer korrekt im Verwendungszweck angegeben ist.

In unserem Kundenportal werden Ihnen immer die nächsten Fälligkeiten angezeigt.

Sollten Sie Fragen zur Mahnung haben, melden Sie sich einfach bei uns. Wir helfen Ihnen gern.

Für eine Nachzahlung aus einer Rechnung bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, auf Raten zu zahlen. Melden Sie sich dazu vor dem Fälligkeitsdatum bei uns. Auf Abschläge ist keine Ratenzahlung möglich.

 

Sperrandrohung

Ab einer bestimmten Forderungshöhe kann es passieren, dass wir Ihnen eine Ankündigung zur Versorgungseinstellung zusenden:
WICHTIG: Bitte gleichen Sie den geforderten Betrag unverzüglich aus - sollte das nicht ohne weiteres möglich sein, kontaktieren Sie uns bitte unter der 0341 121-5656. Je eher, desto besser! Wir helfen Ihnen gern weiter.

 

Haben Sie weitere Fragen? Wir sind für Sie von Montag bis Freitag zwischen 8 und 20 Uhr für Sie da und helfen Ihnen gern weiter.

Telefon: 0341 121 5600
E-Mail: abrechnung.stadtwerke@l.de
Oder besuchen Sie uns im Energie- und Umweltzentrum in der Katharinenstr. 17. in der Leipziger Innenstadt (Mo - Fr; 10 - 17 Uhr).

Sie sind zufrieden? Erzählen Sie es weiter! Sie haben Anregungen oder Grund zur Beschwerde? Erzählen Sie es uns: Deine.Meinung.Stadtwerke@l.de

 

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