Gesetzliche Änderungen für An- und Abmeldungen von Stromverträgen

Aktuell - Du planst einen Ein-, Aus- oder Umzug, dann ist diese neue gesetzliche Regelung für dich wichtig:

Die Bundesnetzagentur setzt mit kürzeren Fristen für die Marktkommunikation eine umfassende Reform in Kraft. Damit werden für alle Energieversorger die Fristen für An- und Abmeldungen von Stromverträgen geändert. Das bedeutet für dich:   

  • Ziehst du um, kannst du deinen Strom nur noch in die Zukunft an- und abmelden – und zwar spätestens bis zum übernächsten Tag. Liegen Wochenend- oder Feiertage dazwischen, verlängert sich die Frist entsprechend. Eine An- und Abmeldung bis zu 6 Wochen rückwirkend ist nicht mehr möglich.
  • Wechselst du zu uns, geht das ab Mitte Juni nun auch werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lieferbeginn zum übernächsten Tag – vorausgesetzt, deine Kündigungsfristen lassen das zu und alle Daten liegen korrekt vor.

Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Vorgaben stellen wir wie alle Energielieferanten im Zeitraum vom 19.05. bis 15.06.2025 unsere Systeme um. Deshalb kann es in dieser Zeit zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel und bei der An- und Abmeldung von Strom- und möglicherweise auch Gasverträgen kommen. 

Ich möchte mich für meine Energieversorgung an- oder abmelden. Was muss ich beachten?

Falls du deinen Ein-, Aus- oder Umzug planst, melde deinen Stromvertrag schon vor der Wohnungsübernahme bei deinem Energielieferanten an oder ab.

Beachte dabei für deinen Stromvertrag bei den Leipziger Stadtwerken:

  • Anmelden spätestens zwei Werktage vor Wohnungsübernahme
  • Abmelden spätestens zwei Werktage vor Wohnungsübergabe

Den Zählerstand kannst du bis zwei Wochen später nachmelden.

Welchen Nachteil habe ich, wenn ich meinen Stromvertrag später abmelde?  

Deine Abmeldung (Kündigung) kann frühestens zwei Werktage in die Zukunft bestätigt werden. Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt zahlst du deinen Stromvertrag weiter.

Beachte bitte: Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben, stellen alle Energielieferanten im Zeitraum vom 19.05.2025 bis 15.06.2025 ihre Systeme um, auch wir. Deshalb kann es in dieser Zeit zu Verzögerungen bei der An- und Abmeldung von Stromverträgen kommen.

Wenn du also heute schon weißt, dass du im genannten Zeitraum deine Wohnung übernehmen oder übergeben wirst, melde dich schon jetzt zum Datum deiner Wohnungsübernahme/ -übergabe für deine Stromversorgung an oder ab.

Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich?  

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Energienutzer verpflichtet, sich vorab für die Energielieferung anzumelden. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur lassen keine rückwirkenden Anmeldungen mehr zu.

Was ist, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde? Bekomme ich dann keinen Strom?

  • Erlaubst du deinem Vermieter dich anzumelden, wirst du in der Grundversorgung mit Strom beliefert und kannst später deinen Vertrag kurzfristig mit 14 Tage Kündigungsfrist wechseln.
  • Meldest du dich nicht an, wird mindestens der Grundpreis deinem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer berechnet. Vermeide einfach diesen Ärger und melde dich rechtzeitig an. 

 

Was ist die Marktkommunikation?

Die Marktkommunikation beschreibt den automatisierten Datenaustausch zwischen den verschiedenen Akteuren des Energiemarktes, wie z. B. Verteilnetzbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern, Energieversorgern, Bilanzkreisverantwortlichen und Messstellenbetreibern. Sie besteht aus verbindlich durch die Bundesnetzagentur vorgegebenen Prozessen, Fristen, Formaten und Übertragungsregeln.  

Wann komme ich als Stromkunde mit der Marktkommunikation in Berührung?

Wenn du in deine Wohnung, dein Haus oder dein Geschäft einziehst oder aus einem Objekt ausziehst, musst du dich für einen Energievertrag an- bzw. abmelden. 

Das war bisher und ist noch bis Mai 2025 bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich. Mit der neuen Marktkommunikation musst du dich bereits vor der Übergabe des Objekts zum Zeitpunkt der Übergabe anmelden, oder auch vor der Übergabe deiner Wohnung mit dem Zeitpunkt deines Auszugs abmelden. Weitere Antworten auf Fragen zum Ein-, Aus- oder Umzug findest du auch hier

Wenn du deinen Energielieferanten wechselst, läuft die Marktkommunikation zwischen den Akteuren auf dem Energiemarkt. Hier ist spätestens ab Juni 2025 ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden (werktags) möglich. Vertraglich vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten dabei weiterhin.


Fragen aus der Immobilienwirtschaft

Was bedeutet das für mich als Vermieter?

Es verkürzen sich die Fristen für die An- und Abmeldung von Stromverträgen. Zusätzlich kann eine An- oder Abmeldung von Mietern oder Leerstand nur noch für zukünftige Zeitpunkte erfolgen – eine rückwirkende Abwicklung ist nicht mehr möglich.

Wichtig dabei ist:

  • Die Abmeldung eines Leerstands kann frühestens für den übernächsten Werktag erfolgen.
  • Die Anmeldung eines Leerstands ist frühestens für den übernächsten Werktag möglich.

 

Warum sind An- und Abmeldungen für die Stromlieferung nur noch für die Zukunft möglich?

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur schließen ab 06.06.2025 eine rückwirkende An- oder Abmeldung eines Stromliefervertrages aus. Daher ist es wichtig, dass uns frühzeitig ein Leerstand oder Mieterwechsel mitgeteilt wird. 

Bis wann spätestens muss ich beim Energieversorger die Energielieferung an oder abmelden?

Die Anmeldung oder Abmeldung des Leerstands sollte spätestens zwei Werktage vor der Übergabe erfolgen. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir, dies bereits zwei Wochen im Voraus zu erledigen.

Muss ich bei der Abmeldung meines Leerstands auch direkt einen neuen Mieter anmelden?

Nein, der Mieter kann sich selbst für die Energieversorgung anmelden. Gut zu wissen: Meldet sich der Mieter nicht an, wird der Eigentümer oder Vermieter automatisch wieder angemeldet.

Kann ich als Vermieter den Mieter anmelden?

Ja, wenn der Mieter hierzu eingewilligt hat. Für die Grundversorgung besteht eine Mitteilungspflicht bei Ein- und Auszug. Mit der Einwilligung des Mieters kann der Vermieter den Mieter für die Energielieferung anmelden. Das sorgt für einen reibungslosen Ablauf der An/Abmeldung.

Was muss ich noch bei einer Anmeldung meines Mieters beachten?

Der gemeldete Name muss mit dem Namen des Mieters übereinstimmen, der den Liefervertrag erhält. Anderenfalls kann es sein, dass eine nachfolgende Anmeldung eines Lieferanten vom zuständigen Netzbetreiber abgelehnt wird. 

Was mache ich, wenn ich zur An- oder Abmeldung noch keinen Zählerstand (ZST) habe?

Der Zählerstand kann nach erfolgter Wohnungsübergabe nachgereicht werden. Das geht einfach per E-Mail an immo-abrechnung.stadtwerke@l.de.

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