Ab 1. Januar ändern wir in fast allen Tarifen die Preise – hier ein Überblick:
- Grundversorgung Strom: Bereits zum 1. August 2023 haben wir die Grundversorgung Strom um rund 21 % gesenkt. Zum 1. Januar senken wir den Arbeitspreis weiter auf 37,31 Cent/kWh brutto, der jährliche Grundpreis steigt um 0,35 Euro im Jahr auf 168,00 Euro brutto. Insgesamt spart 2024 ein typischer Leipziger Musterhaushalt mit 1.800 kWh Verbrauch pro Jahr im Tarif L-Strom.basis (Grundversorgung) weitere rund 4 % bzw. rund 37 Euro brutto im Jahr.
- Grundversorgung Gas: Der Arbeitspreis im Tarif L-Gas.basis sinkt von 19,62 Cent/kWh auf 11,91 Cent/kWh brutto. Der jährliche Grundpreis fällt von 125,96 Euro auf 124,09 Euro brutto. Für einen typischen 2-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 14.000 kWh bedeutet dies eine jährliche Ersparnis um rund 37 % bzw. rund 1.082 Euro brutto. Alle Gaspreise hier inkl. 7 % Umsatzsteuer.
- Fernwärme: Ab 1. Januar 2024 steigt der Wärme-Arbeitspreis z. B. für das Produkt wärme.kompakt leicht an von bislang 12,10 Cent/kWh netto auf 12,33 Cent/kWh netto. Unter Einberechnung der aktuell geltenden Umsatzsteuer von 7 % gilt dann ein Wärme-Arbeitspreis von 13,19 Cent/kWh brutto. Für einen durchschnittlichen Haushalt (Verbrauch ca. 7.500 kWh) in einem Mehrfamilienhaus mit einer Leistung von 160 kW, einem Jahresverbrauch von 224.000 kWh und einer Rücklauftemperatur von 55°C bedeutet die Preisveränderung eine Steigerung der Gesamtkosten um rund 3,7 %.
- Ladestrom: Die Preise von L-Strom.drive bewegen sich zum 1. Januar 2024 um 5,00 Cent/kWh brutto in allen Preisstufen für das reguläre Laden (AC-Laden) und Schnellladen (DC-Laden) nach unten. Für einen durchschnittlichen Tankvorgang mit 15 kWh bedeutet dies eine Einsparung von rund 10 % beim AC-Laden mit dem neuen Preis.
Wann wirkt sich der neue Preis auf meine Abschläge aus?
Wir passen deinen Abschlag aufgrund der neuen Preise nicht direkt zum 01.01.2024 automatisch an, sondern wie gewohnt mit der nächsten Jahresrechnung. Du kannst deinen Abschlag im Kundenportal auch schon jetzt selbst ändern.
Warum senken die Leipziger Stadtwerke die Arbeitspreise für Strom und Gas?
Der wesentliche Grund für die Preissenkung sind gesunkene Beschaffungskosten. Aber auch die Veränderung von Umlagen und staatlich veranlassten Preisbestandteilen sowie der Netzentgelte haben Einfluss auf die Preisänderung.
Ändern sich auch die Preise beim neuen Tarif L-Strom und L-Gas zum 01.01.2024?
Die Preise bei L-Strom und L-Gas bleiben bestehen, außer wenn sich die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ändert. Dafür ist wichtig zu wissen: Aktuell enthalten die angegebenen Brutto-Preise für Gas die gesetzliche, noch bis zum 31.03.2024 auf 7 % reduzierte Umsatzsteuer. Die Bundesregierung hat eine vorzeitige Beendigung der befristeten Umsatzsteuersenkung für Gas und Wärme in die Gesetzgebung eingebracht. Demnach würde bereits ab 01.01.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % für Gas- und Wärmelieferungen gelten. Tritt eine Änderung in Kraft, setzen wir diese entsprechend um.
Welche Bestandteile haben sich beim Strompreis verändert?
Im Tarif L-Strom.basis (Grundversorgung) und Basisversorgung Strom ändert sich der Arbeitspreis durch gesunkene Beschaffungskosten und eine Senkung der KWKG-Umlage sowie der § 19 StromNEV-Umlage. Gestiegene Netzentgelte sowie eine Erhöhung der Offshore-Netzumlage wirken der Arbeitspreissenkung leicht entgegen. Der Grundpreis wird erhöht durch gestiegene Entgelte für den Messstellenbetrieb. Weitere Infos über die Bestandteile des Strompreises findest du hier.
Welche Bestandteile im Gaspreis haben sich verändert?
Im Tarif L-Gas.basis (Grundversorgung) und Basisversorgung Gas senken wir den Arbeits- und Grundpreis. Anlass dafür sind gesunkene Beschaffungskosten, Netzentgelte und die Senkung der Bilanzierungsumlage. Eine Erhöhung der Gasspeicherumlage und des CO2-Preises wirken der Senkung leicht entgegen. Gut zu wissen: Die angegebenen Brutto-Preise enthalten die gesetzliche, aktuell noch bis zum 31.03.2024 auf 7 % reduzierte Umsatzsteuer. Die Bundesregierung hat eine vorzeitige Beendigung der befristeten Umsatzsteuersenkung für Gas und Wärme in die Gesetzgebung eingebracht. Danach würde bereits ab 01.01.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % für Gas- und Wärmelieferungen gelten. Sollten die Änderungen in Kraft treten, setzen die Leipziger Stadtwerke diese entsprechend um. Mit 19 % Umsatzsteuer beträgt ab 01.01.2024 der Arbeitspreis im Tarif L-Gas.basis (Grundversorgung) 13,24 ct/kWh und der Grundpreis 138,00 €/Jahr.
Kann ich auch von günstigeren Preisen bei den Leipziger Stadtwerken profitieren?
Sofern du als Privat- bzw. Gewerbekunde der Leipziger Stadtwerke noch keinen Sondervertrag bei uns abgeschlossen hast, kannst du dich hier über unsere aktuellen Angebote informieren. Wechseln kannst du im Kundenportal mit deiner E-Mail-Adresse. Wie das genau geht, erfährst du Tarifwechsel in L-Strom / L-Gas
Ich habe in meinem Energievertrag eine Preisstabilität vereinbart. Warum bekomme ich jetzt eine Preisänderung?
Es hängt davon ab, welchen Vertrag du mit uns geschlossen hast. Details zur Preisstabilität für die verschiedenen Tarife findest du hier Preise und Preisstabilität – FAQs Leipziger Stadtwerke
Was passiert mit der Energiepreisbremse ab dem 01.01.2024?
Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Energiepreisbremsengesetze über den 31.12.2023 hinaus auf den Weg gebracht, für die aber noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission sowie die Zustimmung des Bundestages erforderlich ist. Sollten die Energiepreisbremsen verlängert werden und für unsere Kunden gelten, werden wir die Entlastung selbstverständlich berücksichtigen.
Werde ich mit den neuen Strompreisen durch die Preisbremse entlastet?
Sofern die Energiepreisbremsen in 2024 weiter gelten, könnten sie dich entlasten. Das kommt jedoch auf den Jahresverbrauch in deinem Stromtarif an:
- Liegt dein prognostizierter Jahresverbrauch unter 30.000 kWh, greift die Strompreisbremse ab 01.01.2024 nicht. Denn die neuen Arbeitspreise liegen in der Regel unter dem Referenzpreis von 40 ct/kWh brutto (einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Umsatzsteuer).
- Liegt dein prognostizierter Jahresverbrauch über 30.000 kWh, greift die Strompreisbremse weiterhin. Denn der ab 01.01.2024 geltende Nettoarbeitspreis liegt über dem Referenzpreis der Energiepreisbremse von 13 ct/kWh netto (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Umsatzsteuer). Weitere Infos zur Strompreisbremse findest du hier.
Werde ich mit den neuen Gaspreisen durch die Preisbremse entlastet?
Sofern die Energiepreisbremsen in 2024 weiter gelten, könnten sie dich entlasten. Das hängt auch davon ab, wie hoch die Umsatzsteuer sein wird. Die Bundesregierung hat eine vorzeitige Beendigung der befristeten Umsatzsteuersenkung für Gas und Wärme in die Gesetzgebung eingebracht. Demnach würde bereits ab 01.01.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % statt den aktuellen 7% gelten.
Bedeutet für dich bei einem prognostizierter Jahresverbrauch von unter 1,5 GWh ab 01.01.2024:
- Bei einer Umsatzsteuer von 7 % greift die Gaspreisbremse in der Regel nicht mehr. Denn der neue Arbeitspreis liegt unter dem nach dem Gaspreisbremsengesetz festgelegten Referenzpreis von 12 ct/kWh brutto (einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Umsatzsteuer).
- Bei einer Umsatzsteuer von 19 % greift die Gaspreisbremse weiterhin. Denn der ab Januar geltende Arbeitspreis liegt dann in der Regel über dem nach dem Gaspreisbremsengesetz festgelegten Referenzpreis von 12 ct/kWh brutto (einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und Umsatzsteuer).
Liegt dein prognostizierter Jahresverbrauch über 1,5 GWh, greift die Gaspreisbremse weiterhin. Weitere Infos zur Gaspreisbremse findest du hier.
Ist die gesenkte Umsatzsteuer bei Gas und Wärme in den neuen Preisen ab 01.01.2024 noch berücksichtigt?
Ja, die auf 7 % gesenkte Umsatzsteuer ist in den neuen Preisen enthalten. Diese gilt aktuell noch bis zum 31.03.2024. Die Bundesregierung hat eine vorzeitige Beendigung der befristeten Umsatzsteuersenkung für Gas und Wärme in die Gesetzgebung eingebracht. Danach würde bereits ab 01.01.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % für Gas- und Wärmelieferungen gelten. Wir werden die gesetzliche Umsatzsteuer in deiner Abrechnung berücksichtigen.
Werde ich nochmal informiert, falls sich die Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer für Gas ändert?
Wir werden dich darüber nicht nochmal gesondert schriftlich informieren. Auf L.de halten wir unsere Kunden auf dem Laufenden.
Ich kann meine Dokumente im E-Mail-Anhang bzw. im Kundenportal nicht öffnen oder es werden nur unverständliche Zeichen angezeigt. Was kann ich tun?
Die Funktionen im Kundenportal werden hin und wieder durch einen vollen Cache im Browser deines Endgeräts gestört. Daher empfiehlt es sich, den Cache deines Browsers zu leeren. Manchmal wird das Öffnen von Dokumenten auch verhindert und stattdessen werden die Dokumente im Download-Ordner deines Endgerätes abgelegt. Dann kannst du sie von dort aus öffnen.