Übersicht Preisbremsen

Aktuell zu Energiepreisbremsen und gesenkter Mehrwertsteuer für Gas

Laut Energiepreisbremsengesetz galten die Preisbremsen bis 31.12.2023. Die Preisbremsen wurden nicht verlängert und sind somit zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen.

Inhalt

 

Erdgas

Letztverbraucher (G1)

Haushaltskunden, Wohnungswirtschaft, Gewerbe, kleinere Industrie
Anspruchsberechtigt nach EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz)

Prognose Jahresverbrauch ≤ 1,5 GWh
Gültigkeit

März 2023 bis Dezember 2023

Rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023

reduzierter Preis für Grundkontingent

80% der Jahresverbrauchsprognose (G4)

12 ct/kWh
inkl. Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlasste Bestandteile einschließlich Umsatzsteuer

 

Industrielle Großverbraucher und zugelassene Krankenhäuser (G2)
Anspruchsberechtigt nach EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz)

Prognose Jahresverbrauch > 1,5 GWh
Gültigkeit Januar 2023 bis Dezember 2023
reduzierter Preis für Grundkontingent

70% der Jahresverbrauchsprognose (G5)

7 ct/kWh
ohne Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlasste Preisbestandteile, Umsatzsteuer

 

Letztverbraucher bei selbst beschafften Erdgasmengen (G3)
Anspruchsberechtigt nach EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz)

Prognose Jahresverbrauch > 1,5 GWh
Gültigkeit Januar 2023 bis Dezember 2023
reduzierter Preis für Grundkontingent

70% der Jahresverbrauchsprognose (G5)

7 ct/kWh
ohne Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlasste Preisbestandteile, Umsatzsteuer

Weitere Informationen zur Gaspreisbremse finden Sie hier.

Fußnoten Erdgas

(G1) § 3 EWPBG SLP - und RLM-Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 GWh sowie Vermieter, WEG bzw. zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unabhängig vom Jahresverbrauch

(G2) §6 EWPBG RLM-Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 GWh  sowie zugelassene Krankenhäuser unabhängig vom Verbrauch

(G3) § 7 EWPBG Letztverbraucher bei selbstbeschafften Erdgasmengen

(G4) Grundlage des Jahresverbrauchs
SLP: 80% der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022
RLM: 80% der gemessenen Verbrauchsmenge 2021

(G5) Grundlage des Jahresverbrauchs
RLM: 70% der gemessenen Verbrauchsmenge 2021
SLP: 70% der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022
Für zugelassene Krankenhäuser, die über SLP abgerechnet werden

 

Wärme

Letztverbraucher (W1)

Haushaltskunden, Wohnungswirtschaft, Gewerbe, kleinere Industrie
Anspruchsberechtigt nach EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz)

Prognose Jahresverbrauch ≤ 1,5 GWh
Gültigkeit

März 2023 bis Dezember 2023

Rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023

reduzierter Preis für Grundkontingent

80% der Jahresverbrauchsprognose (W3)

9,5 ct/kWh
inkl. staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich Umsatzsteuer

 

Industrielle Großverbraucher und zugelassene Krankenhäuser (W2)

Anspruchsberechtigt nach EWPBG (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz)

Prognose Jahresverbrauch > 1,5 GWh
Gültigkeit

März 2023 bis Dezember 2023

Rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023

reduzierter Preis für Grundkontingent

70% der Jahresverbrauchsprognose (W4)

7,5 ct/kWh
ohne staatlich veranlasste Bestandteile

Weitere Informationen zur Wärmepreisbremse finden Sie hier.

Fußnoten Wärme

(W1) §11 EWPBG Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 1,5 GWh sowie Vermieter, WEG bzw. zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unabhängig vom Jahresverbrauch

(W2) §14 EWPBG Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 GWh sowie zugelassene Krankenhäuser unabhängig vom Verbrauch

(W3) Grundlage des Jahresverbrauchs: Prognostizierte Verbrauchsmenge aus September/2022 Prognose auf Basis Jahresverbrauch des letzten, vollständig abgerechneten Abrechnungszeitraumes § 17 EWPBG

(W4) Grundlage des Jahresverbrauchs: gemessene Menge für 2021 §17 EWPBG

 

Strom

Letztverbraucher (S1)

Haushaltskunden, Gewerbe, Wohnungswirtschaft

Anspruchsberechtigt nach StromPBG (Strompreisbremsegesetz)

Prognose Jahresverbrauch ≤ 30.000 kWh
Gültigkeit

März 2023 bis Dezember 2023

Rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023

reduzierter Preis für Grundkontingent

80% der Jahresverbrauchsprognose (S2)

40 ct/kWh
inkl. Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlasste Bestandteile einschließlich Umsatzsteuer

 

Letztverbraucher (S2)

z.B. Industrie 
Anspruchsberechtigt nach StromPBG (Strompreisbremsegesetz)

Prognose Jahresverbrauch > 30.000 kWh
Gültigkeit

März 2023 bis Dezember 2023

Rückwirkende Entlastung für Januar und Februar 2023

reduzierter Preis für Grundkontingent

70% der Jahresverbrauchsprognose (S3)

13 ct/kWh
ohne Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlasste Bestandteile, Umsatzsteuer 

Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie hier.

Fußnoten Strom

(S1) §4 StromPBG  Letztverbraucher die über eine Netzentnahmestelle mit Strom beliefert werden 

(S2) Grundlage des Jahresverbrauchs:
SLP:  Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers zum  1.1.23
RLM: gemessene/festgestellte Verbrauchsmenge 2021 oder Schätzung §6 StromPBG

(S3) Grundlage des Jahresverbrauchs:
SLP: Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers zum  1.1.23
RLM; gemessene Menge für 2021 oder Schätzung §6 StromPBG

 

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